Vom Recht der Weiber
Den Zürcher Kantonsräten war diese Frage 1831 bei der Diskussion um eine neue Kantonsverfassung nicht der Rede wert. Den Frauen wurden nicht nur die politischen Rechte vorenthalten, auch im zivilrechtlichen Bereich waren sie den Männern nicht gleich gestellt. Wie wirkte sich diese Diskriminierung auf den Alltag von Armengenössigen und Oberschichtsdamen aus? Was bedeutete sie für Fabrikarbeiterinnen und Gewerbe- und Handelstreibende? Welche Folgen hatte sie für die Ausbildung von Mädchen oder für die Niederlassungsfreiheit von Frauen? Und wie rechtfertigten zeitgenössische Denker den Ausschluss von Frauen? Diesen Fragen gehen wir auf unserem Rundgang durch die Altstadt nach.
Treffpunkt: Rathausbrücke (Gemüsebrücke)