Vom Frauenstimmrecht zur Repräsentation und weiter
Es gibt zwei Themen, die in meinem Umfeld für kuriose Überraschungen sorgen: Das noch so junge Schweizer Frauenstimmrecht und der feministische Nährboden einer Organisation, die «katholisch» im Namen trägt, der Schweizerische Katholische Frauenbund.
Als gebürtige Berlinerin mit polnischer Mutter und italienischem Vater, dafür ohne deutsche Staatsbürgerschaft – und somit ohne Wahlrecht – habe ich früh gemerkt, was es bedeutet, politisch nicht partizipieren zu können. Zumindest nicht im Land meines dauerhaften Aufenthalts. Ich erinnere mich an die Besuche im polnischen und italienischen Konsulat, um meine Stimme abzugeben, wenn in den Heimatländern meiner Eltern Wahlen anstanden. Aber auch an das Gefühl, die politischen Debatten Deutschlands mitzufühlen, aber nicht mitzugestalten.
Katholisch und feministisch?
Wenn ich Berlin besuche und auf Menschen treffe, kommen wir schnell auf die Schweiz zu sprechen und darauf, was ich da so treibe. Sobald ich erzähle, dass ich für den Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF tätig bin, ernte ich oft irritierte Blicke. Sie wandeln sich jedoch schnell in staunende Anerkennung, wenn ich von den Aktivitäten des Verbandes erzähle und sein Engagement für Geschlechtergerechtigkeit in Kirche und Gesellschaft darlege. Die Überraschung ist gross – in Berlin wie in Bern. Spätestens wenn ich verkünde, dass sich der SKF für die Ehe für alle einsetzt, ist bei meinem Gegenüber der maximale Kontrast zu dem erreicht, was er oder sie sich unter einer katholischen Organisation vorstellt.
Schweiz? Da war doch was!
Die Schweiz bedeutet für viele meiner Verwandten im Ausland Berge, Schokolade und Direktdemokratie. Aber Moment, da war doch noch etwas mit dem Frauenstimmrecht, oder? In Polen erhielten Frauen ab 1918 das Wahlrecht. Sie nahmen nicht nur ihr Recht als Wählerinnen wahr, sondern kandidierten auch für das Parlament. Zu dem Zeitpunkt ist in den historischen Sitzungsprotokollen des SKF von 1919 zu lesen, dass das Frauenstimmrecht eine Überforderung der Frau sei und Leib und Seele gefährde. Diese Haltung hält sich im SKF nicht lange. Spätestens ab den 50er Jahren weht ein ganz anderer Wind durch die Aufzeichnungen.
Der SKF und das Frauenstimmrecht
1957 entschliesst sich der SKF zur aktiven Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft für die politischen Rechte der Frau. Ein Jahr später diskutiert der Vorstand die Ziele einer meinungsbildenden Tagung zum Thema Frauenstimmrecht. Die damalige SKF-Präsidentin Elisabeth Blunschy-Steiner (die 1977 notabene als erste Nationalratspräsidentin Geschichte schreibt) befand, «der SKF muss Stellung beziehen in einer Angelegenheit, wo es sich nicht um eine Glaubenssache handelt». Die Tagung wird als ausserordentliche Delegiertenversammlung durchgeführt und dazu genutzt, um im Rahmen der ersten nationalen Abstimmung für ein «Ja zum Frauenstimmrecht» zu politisieren.
Dass dieses von den ausschliesslich männlichen Stimmberechtigten zu zwei Dritteln abgelehnt wird, entmutigt den SKF nicht. Der Verband sensibilisiert weiter und bietet seinen Mitgliedern «staatsbürgerliche Kurse» an, in denen sich die Teilnehmerinnen mit dem Frauenstimmrecht auseinandersetzen und eine fundierte Haltung einnehmen können.
1971 – der Mauerfall der Schweizer Frauen
An der SKF-Generalversammlung vom 4. Juni 1970 hofft die abtretende Präsidentin Yvonne Darbre in ihrer Abschiedsrede, dass die «Rückständigkeit der Schweiz mit der Annahme des Frauenstimmrechts aufgeholt» werde.
Zur zweiten Abstimmung auf Bundesebene gibt der SKF keine Wahlempfehlung ab. Trotz der progressiven Haltung der scheidenden Präsidentin und ihrer Nachfolgerin Anne Marie Höchli-Zen Ruffinen, beschliesst der SKF Zurückhaltung. Grund dafür sind die unterschiedlichen Haltungen innerhalb des Verbandes. Der Verbandsvorstand aber will nur mit einer konsolidierten Haltung auftreten.
Mit der Annahme des eidgenössischen Stimm- und Wahlrechts für Frauen am 7. Februar 1971 wandelt sich der SKF. Der Verband sieht sich als Vermittler politischer Fragen und erkennt, dass es ein wichtiger Organisationszweck ist, den politischen Interessen von Frauen zum Durchbruch zu verhelfen. Heute bringt das grosse Frauennetzwerk sein Gewicht als Vernehmlassungspartner des Bundes und in Form vieler Bündnisse in die politische Diskussion ein.
Zurück in die Zukunft
Im kommenden Jahr wirft die Schweiz einen Blick zurück und honoriert die über 100 Jahre Arbeit auf allen politischen Ebenen, die nötig waren, sodass wir 2021 50 Jahre Frauenstimmrecht zelebrieren können. Wie bauen wir diese Errungenschaft weiter aus?
Der Diskurs um die politische Repräsentation von Frauen während der Schweizer Parlamentswahlen 2019 hat eindrucksvoll bewiesen, dass ein Weg vor uns liegt, den es sich zu beschreiten lohnt: Es kandidierten nicht nur mehr Frauen für politische Ämter, sie wurden auch häufiger gewählt. Sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat stieg der Frauenanteil auf ein historisches Hoch. Der Kampf um politische Teilhabe endet nicht mit dem Frauenstimmrecht und angemessenerer Vertretung. Vielmehr sind dies die demokratischen Rahmenbedingungen dafür, dass Frauen im kooperativen Miteinander einer Demokratie Gesellschaft aktiv mitgestalten. In Zukunft wird diese Gesellschaft daran gemessen, wie sie mit der Vielfalt ihrer Bevölkerung umgeht und ob sie es schafft, ihr mit dem demokratischen Gleichheitsversprechen zu begegnen.
Demokratie ist Vielfalt
Die Vielfalt prallt noch immer auf Hürden, die der Gleichheit im Wege stehen. Gleichheit muss sich auch in Lohnabrechnungen von Männern und Frauen widerspiegeln, in gleicher Verteilung unbezahlter Familien- und Betreuungsarbeit, in gleichen Möglichkeiten nach der Geburt eines Kindes (Eltern)Zeit aufzuwenden, in gleichen Rechten für Homosexuelle eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Unsere Sprache kann noch einen Hauch Gleichheit vertragen. Sie ist Ausdruck des Denkens und zu oft noch Ausdruck eines patriarchalen Erbes, welches tradierte Geschlechterrollen durch Sprache zementiert. Unsere juristischen Einschränkungen könnten eine Prise Gleichheit vertragen, sodass die politischen Haltungen von Menschen mit Niederlassungsbewilligung berücksichtigt werden. Die römisch-katholische Amtskirche, die Frauen noch immer – entgegen unserer demokratischen Verfassung – aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, könnte sogar eine ganze Menge Gleichheit vertragen. Dafür engagiert sich der SKF.
Der Vielfalt gerecht zu werden macht unsere Demokratie stärker. Haben wir den Mut, die Dinge zu ändern, die wir ändern können. Es lohnt sich! Das haben die mutigen Vorreiterinnen bewiesen, denen wir 50 Jahre Schweizer Frauenstimmrecht verdanken.
Sarah Paciarelli, SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Kommunikation