Luciana Thordai-Schweizer (*1929)

Am 3. Februar 1959 streikt Luciana Thordai-Schweizer gemeinsam mit 50 Kolleginnen. Die Lehrerinnen am Basler Mädchengymnasium legen ihre Arbeit nieder, um gegen den Ausgang einer eidgenössischen Abstimmung zu protestieren: Zwei Tage zuvor haben die Schweizer Männer das Stimm- und Wahlrecht für Frauen abgelehnt. Der Protest geht als «Basler Lehrerinnenstreik» in die Schweizer Geschichte ein.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Eigentlich will Luciana Schweizer nicht Lehrerin werden. Sie möchte Medizin studieren. Doch ihr Vater verbietet ihr das Medizinstudium – es sei gesundheitlich zu anstrengend für eine junge Frau. So arbeitet sie zunächst als Sekretärin bei einem Basler Transportunternehmen, anschliessend ein Jahr lang als «student employee» in Südengland bei der Ciba, der heutigen Novartis. Doch sie ist «todunglücklich» im Büroberuf und kehrt in die Schweiz zurück. Sie studiert in Basel und Paris Französisch, Englisch und Geschichte, besucht Psychiatrievorlesungen für NichtmedizinerInnen und ergreift den Lehrerinnenberuf.

1956 beginnt Luciana Schweizer am Basler Mädchengymnasium – umgangs-sprachlich «Affenkasten» – zu unterrichten. Eine Klasse umfasst knapp vierzig Schülerinnen. Viele der Lehrerinnen des Basler Mädchengymnasiums engagieren sich seit Jahren für die politischen Rechte der Frauen, zum Beispiel im Basler Frauenstimmrechtsverein. Den Lehrerinnen wird nicht nur die politische Gleichberechtigung vorenthalten, sie erleben auch in ihrem Berufsalltag erhebliche Diskriminie-rungen gegenüber den männlichen Kollegen. So verdienen die Lehrer mehr als die Lehrerinnen. Überdies gilt für Frauen die (nach dem Ersten Weltkrieg eingeführte) «Zölibatsklausel», die mit einem Überschuss an Lehrkräften begründet wird: Heiratet eine Lehrerin, verliert sie ihre feste Stelle, kann höchstens als schlechter bezahlte feste Vikarin mit einem Jahresvertrag weiterarbeiten und muss ihre Pensionskasse aufgeben.

Diese Diskriminierungen erklären zusätzlich die Empörung im Lehrerinnenzimmer am Montagmorgen nach der Abstimmung. Denn am Vortag, dem 1. Februar 1959, hatte die männliche Stimmbevölkerung die erste eidgenössische Vorlage zur Einführung des Frauenstimmund -wahlrechts mit einer Mehrheit von 66 Prozent verworfen. Die Lehrerinnen wollen diesen Entscheid nicht stillschweigend hinnehmen. Die spontane Idee des Streiks kommt von der Historikerin, Lehrerin und ehemaligen Konrektorin Dr. Rut Keiser. Für Luciana Schweizer ist sofort klar, dass sie sich dem Streik anschliesst, obwohl sie sich eigentlich nicht besonders für das Frauenstimmrecht interessiert. Denn sie erkennt, wie wichtig der Kampf für die politischen Rechte für ihre älteren Kolleginnen ist: «Diese Frauen waren gebildet, gescheit, politisch interessiert, aber durften nicht stimmen gehen. Sie haben mit Herzblut gekämpft. Ich habe mich aus Solidarität am Streik beteiligt.»

Am nächsten Morgen klingelt es um 10 Uhr an der Haustür der Lehrerin. Es ist die Schulklasse, die um diese Zeit eine Geschichtsstunde bei ihr hätte. Der Rektor hatte die Schülerinnen nach Hause geschickt, nachdem keine der Lehrerinnen zur Arbeit erschienen war. Luciana Schweizer ist erleichtert – der Streikaufruf ist also befolgt worden. Um 12 Uhr berichtet dann auch Radio Beromünster über den Lehrerinnen-streik. Am 3. Februar 1959 hätten 39 der ungefähr 50 Lehrerinnen unterrichten müssen. Bis auf zwei, die nicht fest angestellt sind, unterzeichnen alle Lehrerinnen die Solidaritätserklärung. Auch die beiden Schulsekretärinnen streiken.

Die Konsequenzen des Streiks sind zunächst ungewiss. Einige der Kollegen und auch der Rektor haben Verständnis für den Unmut der Lehrerinnen. Andere Lehrer reagieren missmutig. Die Zeitungen berichten – sogar die New York Times – und die Lehrerinnen erhalten viele Zuschriften, meist unterstützender Natur. Als sich der Erziehungsrat mit der Protestaktion befasst, spricht Luciana Schweizer als Teil einer Dreierdelegation vor der Inspektionsbehörde. Diese beschränkt sich auf einen schriftlichen Verweis und streicht den streikenden Lehrerinnen einen Tagessold.

Der Basler Lehrerinnenstreik ist Ausdruck der starken Frauenstimmrechtsbewegung im Kanton Basel-Stadt, der 1966 als erster deutschsprachiger Kanton das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Frauen einführt.

Im selben Jahr heiratet Luciana Schweizer den ungarischen Arzt Stefan Thordai. Auch nach ihrer Zeit am Basler Mädchengymnasium beschäftigt sich die Lehrerin mit dem Streik. Sie gehörte 1959 zwar nicht zu den Initiantinnen der Protestaktion, wird aber zu einer wichtigen Mitstreiterin. Sie hält Reden, gibt Interviews und hält die Erinnerung wach, dass die politischen Rechte erkämpft werden mussten. Gleichzeitig sensibilisiert der Streik Luciana Thordai-Schweizer für Frauenrechte. Vor dem Streik politisch wenig interessiert, war sie seit 1971 nur zweimal nicht an der Urne. Und der Kampf für Gleichberechtigung ist für sie nicht abgeschlossen: «Es ist noch lange nicht alles erreicht.» (Quelle: EKF).

«Diese Frauen waren gebildet, gescheit, politisch interessiert, aber durften nicht stimmen gehen. Ich habe mich aus Solidarität am Streik beteiligt» Luciana Thordai-Schweizer, 2018

 

 

 

 

Emilie Lieberherr (1924-2011)

«Mänscherächt für beidi Gschlächt!», fordert Emilie Lieberherr am 1. März 1969 auf dem Bundesplatz am «Marsch nach Bern». Gemeinsam mit 5’000 Demonstrantinnen verlangt sie das Wahl- und Stimmrecht für Frauen. Der Druck auf den Bundesrat wird so gross, dass er noch im selben Jahr eine Vorlage für die Einführung des Frauenstimmrechts präsentiert.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Emilie Lieberherr wächst in einfachen Verhältnissen in Erstfeld im Kanton Uri auf. Die Mutter ist gebürtige Italienerin und Damenschneiderin, der Vater ein Toggenburger Eisenbahner. Obwohl Emilie Lieberherr reformiert ist, besucht sie das katholische Internat Theresianum Ingenbohl im Kanton Schwyz, das sie 1942 mit dem Handelsdiplom abschliesst. Die darauffolgenden Jahre arbeitet sie bei der Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich und absolviert die Wirtschaftsmatura. Anschliessend studiert sie Nationalökonomie und Pädagogik in Bern, ihr Studium finanziert sie sich als Personal- und Verkaufstrainerin an der Berufsschule.

In dieser Zeit lernen sich Emilie Lieberherr und Hermine Rutishauser kennen. Die beiden verbringen die darauffolgenden 60 Jahre – bis an ihr Lebensende – gemeinsam. Ende der 1950er Jahre zieht es die zwei Frauen in die Welt hinaus. Sie reisen in die USA und arbeiten von 1957–1959 in verschiedenen Anstellungen als Erzieherinnen und Hausangestellte.

Zurück in der Schweiz tritt Emilie Lieberherr 1960 in Zürich eine Stelle als Berufsschullehrerin für das Verkaufspersonal an. 1961 ist sie Mitbegründerin des Schweizerischen Konsumentinnenforums, das sie von 1965–78 präsidiert. Im Jahr 1965 promoviert sie an der Universität Bern.

Emilie Lieberherr engagiert sich im Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht. 1959 lehnten zwei Drittel der stimmberechtigten Männer die erste eidgenössische Vorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts ab. Die Enttäuschung und Empörung der Stimmrechtsbefürworterinnen ist gross. Hinzu kommt, dass die Schweiz 1963 dem Europarat beitritt und beabsichtigt – mit einigen Jahren Verzögerung –, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu unterzeichnen. Allerdings will der Bundesrat zwei Vorbehalte anbringen: einen für die fehlenden politischen Rechte der Frauen sowie einen weiteren für die ungleiche Ausbildung von Mädchen und Jungen. Gegen diese Absicht des Bundesrates protestieren Frauenrechtlerinnen mit unterschiedlichen Aktionen. Dabei fordert insbesondere die Neue Frauenbewegung direkte Aktionsformen: einen Protestmarsch nach Bern. Dem Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht ist dies zu radikal. Der Zürcher Frauenstimmrechts-verein aber zeigt sich kämpferischer. Er bildet ein Aktionskomitee und ruft gemeinsam mit Delegierten aus Basel-Stadt und Winterthur zum Protestmarsch auf.

Am 1. März 1969 demonstrieren am «Marsch nach Bern» rund 5’000 Frauen (und Männer) gegen die weitere Verzögerung der Einführung des allgemeinen Stimmund Wahlrechts. Als Präsidentin des Zürcher Aktionskomitees hält Emilie Lieberherr eine couragierte und vielbeachtete Rede auf dem Bundesplatz. Sie skandalisiert die vom Bundesrat geplanten Vorbehalte zur Unterzeichnung der EMRK: «Diese Nachricht hat unsere gut eidgenössische Geduld aufs Höchste strapaziert. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen und hat unser Vertrauen in den Bundesrat erschüttert. Wir stehen hier nicht als Bittende, sondern als Fordernde.» Im Anschluss an ihre Rede setzt auf dem Bundesplatz ein Pfeifkonzert mit Trillerpfeifen ein.

Der «Marsch nach Bern» erregt schweizweites Aufsehen und erhöht den Druck auf den Bundesrat. Das Parlament lehnt es ab, die Menschenrechtskonvention nur mit Vorbehalten zu unterzeichnen. Darauf präsentiert der Bundesrat noch im selben Jahr eine Vorlage für die Einführung des Frauenstimmrechts. Diese wird 1971 auf eidgenössischer Ebene angenommen.

Ein Jahr zuvor hatte der Kanton Zürich das kantonale Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt. Emilie Lieberherr – als bekannte Vorkämpferin für die Frauenrechte – wird am 8. März 1970 als erste Frau für die Sozialdemokratische Partei (SP) in den Zürcher Stadtrat gewählt. 1978 zieht sie als erste Deutschschweizer Frau in den Ständerat ein. Und nach der Einsetzung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen wird sie deren erste Präsidentin (1976–1980). Emilie Lieberherr engagiert sich zeitlebens für die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung der Frauen. Sie wirkt mit an der Botschaft des Bundesrates zur 1976 eingereichten Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» und setzt sich für ein neues Eherecht ein.

Nach Auseinandersetzungen mit ihrer Partei zieht sie sich 1983 als Ständerätin zurück; 1990 wird sie endgültig aus der SP ausgeschlossen. Sie bleibt aber weiterhin Vorsteherin des Zürcher Sozialamtes. Unter ihrer Leitung wird die Alimentenbevorschussung eingeführt, es werden zahlreiche Altersheime sowie Jugendtreffs geschaffen und Programme für arbeitslose Jugendliche initiiert. Nach 24 Jahren zieht sie sich 1994 als Stadträtin zurück. 2011 stirbt sie mit 86 Jahren (Quelle: EKF).

«Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte.» Emilie Lieberherr, 1969

 

 

 

 

Alma Bacciarini (1919-2007)

Alma Bacciarini kämpft an vorderster Front für die politischen Rechte der Frauen im Tessin. Als sie 1979 als erste Tessinerin in den Nationalrat gewählt wird, setzt sie sich auf nationaler Ebene für die tatsächliche Gleichstellung und insbesondere für die politische Partizipation der Frauen ein. Dabei betont sie die Verantwortung der Parteien, die Politikerinnen stärker zu unterstützen.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Alma Bacciarini wächst im kleinen Dorf Cabbio im Tessin auf. Sie besucht das Gymnasium in Biasca, anschliessend das Lehrerseminar in Locarno, ab 1945 unterrichtet sie an verschiedenen Schulen. Zwischenzeitlich verlässt sie das Tessin, um in Zürich und Genf italienische und französische Literatur zu studieren. In dieser Zeit erwacht ihr Interesse für die Situation der Frauen und sie beginnt mit ihrer journalistischen Tätigkeit. Sie schreibt unzählige Artikel zu gesellschaftspolitischen und kulturellen Themen, die in den Zeitungen La Nostra Voce, Gazzetta Ticinese, Cooperazione, Il Dovere oder La Regione Ticino veröffentlicht werden. Regelmässig ist sie auch in der Radiosendung Per la donna zu hören, einer wichtigen Diskussionsplattform für die Emanzipation der Frauen im Kanton Tessin.

Alma Bacciarini engagiert sich auf kantonaler wie nationaler Ebene für die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Frauen. 1954–63 ist sie Vizepräsidentin des Schweizerischen Verbandes für Frauenstimmrecht und 1976–92 der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, 1992–95 präsidiert sie den Verband der Tessiner Frauenvereine. Sie ist Mitglied und Präsidentin zahlreicher weiterer Organisationen, in denen sie sich für die Rechte der Frauen und die Frauenförderung einsetzt. In den 1950er und 1960er Jahren dominiert der Kampf für die politische Gleichberechtigung. Dabei weist Alma Bacciarini immer wieder auf die Verantwortung der Parteien hin, die Frauen innerhalb der Partei zu fördern und das Frauenstimm- und -wahlrecht zu propagieren. Im Vorfeld der dritten Tessiner Abstimmung über das kantonale Frauenstimmrecht vom 19. Oktober 1969 arbeitet sie intensiv mit der Associazione Ticinese per il voto alla donna zusammen.

Nachdem die Tessinerinnen 1969 auf kantonaler und 1971 auch auf nationaler Ebene die politischen Rechte erkämpft haben, beginnt für Alma Bacciarini die «offizielle» parteipolitische Karriere: 1972–80 ist sie für den Partito Liberale-Radicale (PRD, dt. FDP) Gemeinderätin in Breganzona, 1975–91 politisiert sie als Tessiner Grossrätin und 1979 wird sie als erste Frau aus dem Tessin in den Nationalrat gewählt. Im Parlament setzt sie sich für gesellschaftliche Minderheiten und Benachteiligte ein. So verhilft sie den Tessiner Anliegen sowie der italienischen Sprache zu mehr Gehör und betont die sprachliche Vielfalt als wichtiges Element des nationalen Zusammenhalts.

Zentrales Thema ihres Engagements bleibt die Gleichberechtigung der Frauen. Nach der politischen Gleichberechtigung fordert sie die tatsächliche – das heisst die juristische, soziale und gesellschaftliche – Gleichstellung der Geschlechter. Sie weist auf die mangelnde politische Teilhabe der Frauen hin: Trotz formalem Wahlrecht werden Frauen nur selten in politische Ämter gewählt. Dabei scheut sie die Auseinan-

dersetzung mit ihrer eigenen und den anderen politischen Parteien nicht. Sie kritisiert die Praxis der Parteien, Frauen als Lückenfüllerinnen auf die Wahllisten zu setzen, ohne sie konkret zu unterstützen. Als 1983 erneut Nationalratswahlen anstehen und sich abzeichnet, dass, die Leitung der FDP statt Alma Bacciarini den Staatsrat Ugo Sadis lancieren will, zieht sie sich aus dem Rennen um den Tessiner Nationalratssitz zurück. Ugo Sadis wird jedoch nicht gewählt und Alma Bacciarini muss sich nach vier Jahren aus dem Nationalrat verabschieden. Rückblickend kommentiert sie: «Wenn es eine Enttäuschung gab, dann vielleicht von meiner Partei, der es zwar gelang, die erste Tessinerin nach Bern zu wählen, die aber dieses Ereignis politisch nicht nutzen konnte oder wollte.»

Die politische Partizipation der Frauen bleibt für sie ein wichtiges Thema. In ihrer Zeit als Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen veröffentlicht die Kommission den Bericht Nehmen Sie Platz, Madame (1990), der die politische Repräsentation der Frauen in der Schweiz untersucht.

Bis 1991 bleibt sie Tessiner Grossrätin, stellt sich dann aber nicht mehr zur Wahl. Dieser Verzicht entspricht ihrer Überzeugung, Jüngeren und anderen Frauen eine politische Laufbahn zu ermöglichen. Nach ihrer politischen Karriere präsidiert sie den Verband der Tessiner Frauenvereine (1992–95) und widmet sich in dieser Funktion der Übersetzung und Veröffentlichung von Lotti Ruckstuhls Buch Frauen sprengen Fesseln: Hindernislauf zum Frauenstimmrecht in der Schweiz. Dabei erweitert sie gemeinsam mit Iva Cantoreggi und Emma Degoli den Text und das Bildmaterial zum Kanton Tessin. 2007 stirbt Alma Bacciarini mit 85 Jahren (Quelle: EKF).

„Ich freue mich für das Tessiner Volk, dass endlich eine Frau unseren Kanton in Bern vertritt. Persönlich freue ich mich über mein Wahlergebnis, da es eine Befriedigung für die jahrelange Arbeit ist. Ich fühle mich aber nicht priviligiert, denn ich halte fest, – auch auf die Gefahr hin, unbescheiden zu wirken – dass ich dafür gearbeitet habe, bis hierher zu gelangen.“ Alma Bacciarini, 1997

 

 

 

 

Katharina Zenhäusern (1919-2014)

Die Walliserin Katharina Zenhäusern und 32 weitere Frauen stimmen 1957 an der Urne über die Zivilschutzpflicht für Frauen ab. Da den Schweizer Frauen die politischen Rechte noch immer vorenthalten werden, handelt es sich um einen Akt des zivilen Ungehorsams. Die Protestaktion in Unterbäch erregt Aufmerksamkeit über die Landesgrenzen hinaus.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Am 3. März 1957 findet die eidgenössische Abstimmung über die «Einführung der obligatorischen Schutzdienstpflicht weiblicher Personen» statt. Die Schweizer Männer stimmen über eine Vorlage ab, die ausschliesslich Frauen betrifft. Frauenrechtlerinnen und Frauenorganisationen sind empört und protestieren: «Keine neuen Pflichten ohne Rechte!».

Am Abend des 2. März 1957 legt Katharina Zenhäusern dann in Unterbäch als erste Frau überhaupt einen Stimmzettel in eine Schweizer Abstimmungsurne. Zum Zeitpunkt der Abstimmung ist sie 37 Jahre alt, in der Landwirtschaft tätig und mit dem Gemeindepräsidenten Paul Zenhäusern verheiratet. «Irgendeine musste ja den Anfang machen», erinnert sie sich später. Auch ihre 80-jährige Mutter stimmt an diesem Abend ab. Insgesamt nehmen 33 der 106 Frauen der Gemeinde an der Abstimmung teil, begleitet von Buhrufen. Die Beschimpfungen – durch Männer und Frauen – halten teilweise noch Tage an. Die Abstimmung von Unterbäch erregt auch mediales Auf-sehen. Medienschaffende aus Asien und den USA sind anwesend und fotografieren. Sogar die New York Times berichtet von der Sensation.

Doch wie kommt es dazu, dass ausgerechnet die Frauen der Oberwalliser Gemeinde Unterbäch zu Vorkämpferinnen für die politischen Rechte der Frauen wurden? Ein Grund liegt sicher in der wirtschaftlichen Situation der Bergregion. Da Arbeitsstellen rar sind, verlassen viele Männer ihre Dörfer, um als Saisonniers in den Weinreben, Obstgärten oder als Tunnelbauer zu arbeiten. Meist bleiben sie mehrere Monate von zuhause fern. In dieser Zeit kümmern sich die Frauen um den Haushalt, die Feldarbeit, die Kinder und die Geschäfte und verfügen daher über beträchtliche Entscheidungsfreiheiten. Ein zweiter Grund ist die politische Zusammenarbeit mit Iris und Peter von Roten, die in Raron, einer Nachbargemeinde von Unterbäch wohnen und immer wieder öffentlich für die Gleichberechtigung der Frauen eintreten.

Tatsächlich berät Peter von Roten mit dem Gemeindepräsidenten und Grossrat Paul Zenhäusern die anstehende Abstimmung. Die beiden haben im Kanton bereits früher zwei Motionen für das Frauenstimm- und -wahlrecht eingereicht – ohne Erfolg. Jetzt wollen sie die Frauen von Unterbäch an der eidgenössischen Abstimmung teilhaben lassen. Sie fragen den Bundesrichter Werner Stocker um Rat. Dieser beurteilt die Teilnahme der Frauen an einer eidgenössischen Abstimmung als vereinbar mit dem Verfassungsartikel zu den politischen Rechten, einzige Voraussetzung sei der Eintrag im Stimmregister der Gemeinde. Und so beschliesst der Gemeinderat am 6. Februar 1957, die Frauen ins Stimmregister der Gemeinde Unterbäch einzutragen und eine separate Urne für ihre Stimmen aufzustellen. Im Protokoll der Gemeinderatssitzung heisst es dazu: «Der Anstand und der gute Ton verlangen es in diesem Falle besonders, dass wir Männer uns nicht als Vormünder benehmen, sondern Rechte und Pflichten unserer Frauen in Einklang bringen». Da das Führen der Stimmregister in der Verantwortung der Gemeinden liegt, beruft sich der Gemeinderat auf die Gemeindeautonomie. Das Walliser Wahlgesetz schliesst nur sogenannte Zuchthäusler oder Armengenössige von der Ausübung der politischen Rechte aus – Frauen sind nicht erwähnt. Die Walliser Kantonsregierung und der Bundesrat sind nicht erfreut: der Plan sei verfassungswidrig. Trotzdem wird in Unterbäch am Vorhaben festgehalten. Auch einige andere Gemeinden (Siders, Martigny-Bourg, Lugano, La Tour-de-Peilz und Niederdorf BL) lassen Frauen konsultativ abstimmen; Unterbäch ist aber das einzige Dorf, das die Stimmen der Frauen und Männer gleichwertig behandeln will.

Die Stimmen der Unterbächer Frauen werden schliesslich für ungültig erklärt, dennoch ist die Protestaktion ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur politischen Gleichberechti-gung der Frauen. Gegen den Willen der Walliser Regierung trägt Unterbäch als erste Schweizer Gemeinde die Frauen ins kommunale Stimm- und -wahlregister ein. Erst 13 Jahre später erhalten die Walliserinnen das kantonale Stimmrecht. Katharina Zenhäusern lässt bis zu ihrem Tod 2014 keine Abstimmung aus.

Das Oberwalliser Bergdorf wird zum Symbol für die politische Teilhabe der Frauen und als «Rütli der Schweizer Frauen» bekannt. Als Elisabeth Kopp 1984 zur ersten Bundesrätin gewählt wird, macht Unterbäch sie zur Ehrenbürgerin. 1988 zum Rücktritt gezwungen, wird sie im Februar 1989 nach Unterbäch eingeladen. Während ihrer Besuche lernen Elisabeth Kopp, Iris von Roten und Katharina Zenhäusern einander kennen – drei Pionierinnen im Kampf um das Stimm- und Wahlrecht für Frauen (Quelle: EKF).

„Irgendeine musste ja den Anfang machen.“ Katharina Zenhäusern, 2007

 

 

 

 

Iris von Roten (1917-1990)

Die Juristin und Autorin Iris von Roten liefert 1958 in ihrem Buch Frauen im Laufgitter eine eindrückliche Analyse der Situation der Frauen in der Schweiz. Schonungslos legt sie die Machtverhältnisse der patriarchalen Gesellschaft und die Unterdrückung der Frauen offen. Für diese Direktheit wird sie zu Lebzeiten kritisiert und diffamiert. Heute gilt ihr Buch als feministisches Grundlagenwerk.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Iris Meyer wächst in einer wohlhabenden Familie auf. 1932 bis 1936 besucht sie die Höhere Töchterschule in Zürich. Nach der Matura studiert sie in Bern, Genf und Zürich Rechtswissenschaften und promoviert 1941. Danach arbeitet sie zunächst als Journalistin und Redakteurin, ab 1944 beim Schweizer Frauenblatt, dem Publikationsorgan des Bundes Schweizerischer Frauenorganisationen.

Bereits an der Universität Bern lernt Iris Meyer den Mitstudenten und späteren Walliser Grossrat Peter von Roten kennen, der aus einer aristokratischen Familie stammt. Die beiden verlieben sich und tauschen sich intensiv über gesellschaftspolitische und persönliche Themen aus; zwischen 1943 und 1950 schreiben sie einander über 1’300 Briefe. Gegen den Widerstand der katholisch-konservativen Familie Peter von Rotens heiraten sie 1946. Im selben Jahr erwirbt Iris von Roten das Anwaltspatent. Das Ehepaar eröffnet ein Advokatur- und Notariatsbüro im Wallis. Doch Iris von Roten ist es in den konservativen Tälern zu eng, ihr werden als Anwältin kaum Mandate anvertraut, sie kann sich in dem «Walliser-Männerloch» (Verliebte Feinde, S. 373) nicht verwirklichen.

So geht sie im Sommer 1947 für einen mehrmonatigen Sprachaufenthalt nach England und setzt sich dort vertieft mit feministischen Themen auseinander. Ab Sommer 1948 lebt sie ein Jahr in den USA, sie studiert Soziologie und schreibt an einem Buch über die Entrechtung der Frauen. Iris und Peter von Roten führen ihren Briefwechsel fort, sie diskutieren insbesondere auch über Geschlechterbeziehungen und sexuelle Freiheit. In der gleichen Periode reicht Peter von Roten als Nationalrat und Grossrat der Katholisch-Konservativen – gegen den Willen seiner Partei – Vorstösse für die politische Gleichberechtigung der Frauen ein.

Als Iris von Roten in die Schweiz zurückkehrt, zieht das Ehepaar nach Basel. 1952 kommt ihre Tochter Hortensia zur Welt. Damit beide Familie und Beruf vereinbaren können, erprobt das Paar verschiedene Modelle, von der Haushalthilfe über studentische Hilfskräfte bis zu externen Betreuungslösungen. 1958 veröffentlicht Iris von Roten nach langer Arbeit Frauen im Laufgitter. Offene Worte zur Stellung der Frau. Auf rund 600 Seiten unternimmt sie eine soziologische Analyse der Situation der Frauen. In fünf Kapiteln untersucht sie ebenso detailliert wie kritisch die Wurzeln und Zusammenhänge der Unterdrückung von Frauen. Sie analysiert die «weibliche Berufstätigkeit in einer Männerwelt», die Abhängigkeit der Frauen in der Liebe und Sexualität, sie entlarvt die Haushaltsarbeit als «Haushaltsfron» und die Mutterschaft als «Bürde ohne Würde». Im Kapitel «Ein Volk von Brüdern ohne Schwestern» prangert sie die politische Rechtlosigkeit der Frauen an. Sie fordert die uneingeschränkte wirtschaftli-che, rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der Geschlechter und die sexuelle Selbstbestimmung für die Frauen. Ihre oft pointierten Worte stossen vielerorts auf heftige Ablehnung. Besonders die Aussagen zu Mutterschaft, Hausarbeit und Sexualität entrüsten. Frauen im Laufgitter wird zum Skandal und Iris von Roten öffentlich geächtet, verspottet und persönlich angefeindet. Im Dezember 1958 distanziert sich auch der einflussreiche Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF) vom Buch. Viele traditionelle Stimmrechtskämpferinnen befürchten, die radikale Streitschrift könnte im Hinblick auf die anstehende Abstimmung über das Frauenstimmrecht kontraproduktiv sein. Nach dem negativen Ausgang der Abstimmung im Februar 1959 veröffentlicht Iris von Roten das Frauenstimmrechts-Brevier, in dem sie in kurzer Form das Stimmrecht als notwendige Grundlage für eine umfassende Gleichstellung der Geschlechter beschreibt.

Nach diesen beiden Veröffentlichungen äussert sich Iris von Roten nur noch selten zu feministischen Themen. 1960 reist sie mit dem Auto für sechs Monate durch die Türkei; ihre Reiseerlebnisse publiziert sie 1965 im Buch Vom Bosporus zum Euphrat. Türken und Türkei. Sie unternimmt weitere Reisen in zahlreiche Länder und wendet sich vermehrt der Malerei zu. Als sie nach einem Unfall zunehmend von Gesundheits-problemen geplagt wird, ihre Sehkraft abnimmt und sie nicht mehr malen kann, beendet Iris von Roten 1990 ihr Leben. Ein Jahr nach ihrem Tod erscheint im efef-Verlag eine Neuauflage von Frauen im Laufgitter, die zum Bestseller wird (Quelle: EKF).

„(…) in den Staaten mit politischer Gleichberechtigung kann man in keinem Bereich die Frauen grundsätzlich hintanstellen oder übergehen. Die Frauen zählen! In ihren eigenen Augen und jenen der anderen. Zwar nicht so viel, wie sie zählen sollten, aber etliches mehr als dort, wo man ihnen im Bereich der Politik einen Maulkorb anlegt.“ Iris von Roten, Frauen im Laufgitter (1958), S. 579

 

 

 

 

 

Antoinette Quinche (1896-1979)

Antoinette Quinche ist die erste promovierte Juristin und Anwältin im Kanton Waadt und eine prägende Persönlichkeit der kantonalen und nationalen Frauenstimmrechtsvereine. 1957 geht sie für das Frauenstimm- und -wahlrecht bis vor Bundesgericht. Die Beschwerde wird abgelehnt, aber in ihrem Heimatkanton trägt die jahrzehntelange Arbeit Früchte: 1959 führt die Waadt als erster Kanton das Frauenstimmrecht in kantonalen Angelegenheiten ein.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Nach nur einem Jahr an der Töchterschule in Lausanne wechselt Antoinette Quinche an das kantonale Gymnasium. Dort ist sie das einzige Mädchen, denn das Gymnasium ist Jungen vorbehalten. Doch ihr Vater erreicht ihre Zulassung. Der Besuch des kanto-nalen Gymnasiums ist Voraussetzung für ein späteres Universitätsstudium, und nach der Matura studiert sie ab 1915 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Lausanne. 1923 sind sie und Linette Combe die ersten Frauen im Kanton Waadt, die als Juristinnen promovieren. Nach einem dreijährigen Volontariat bei einem Anwalt erwirbt Antoinette Quinche das Anwaltspatent und eröffnet eine eigene Kanzlei. Sie vertritt vorwiegend Frauen bei Scheidungen, Vaterschaftsnachweisen oder Arbeitsunfällen. 1953 trägt sie entscheidend dazu bei, dass Frauen nach der Heirat mit einem Ausländer die schweizerische Nationalität nicht mehr verlieren. Sie erwirkt auch eine Verbesserung der Haftbedingungen von Frauen. Neben ihrer Berufstätigkeit bietet sie zudem im Auftrag der Union des femmes mit Linette Combe eine unentgeltliche Rechtsberatung für Frauen an.

Antoinette Quinche lebt gemeinsam mit ihrer Schwester bis zum Tod ihrer Eltern im Elternhaus. 1936 schliesst sich die spanische Frauenrechtlerin Clara Campoamor, die seit dem Spanischen Bürgerkrieg im Exil lebt, der Wohngemeinschaft an. Im Jahr 1962 übernehmen die Schwestern die Sorge für eine 2-jährige Pflegetochter, deren verstorbene Mutter mit ihnen befreundet war.

Antoinette Quinche übt während vielen Jahren öffentliche Tätigkeiten und Ämter aus. Sie tritt der Parti radical-démocratique suisse (heute FDP) bei, ist Mitglied der kantonalen Parteileitung und gründet die FDP-Frauengruppe Lausanne; 1932 bis 1935 präsidiert sie den Schweizerischen Verband der Akademikerinnen.

Einen besonderen Stellenwert unter ihren Aktivitäten nimmt ihr Engagement für die politische Gleichberechtigung der Frauen ein. Bereits als junge Frau wird sie in London mit ihrer aus Grossbritannien stammenden Mutter Zeugin einer Protestaktion der Suffragetten. Jahre später ist sie selbst eine Vorkämpferin für die politischen Rechte der Frauen. 1927 tritt sie dem Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht (SVF) bei, 1928 wird sie Mitglied im Zentralvorstand und amtiert von 1945 bis 1951 als Vizepräsidentin. Ab 1930 hat sie den Vorsitz der Lausanner Gruppe inne, ab 1932 präsidiert sie zusätzlich die Association vaudoise pour le suffrage féminin. Bis 1961 vertritt sie den SVF auch in der International Alliance of Women.

1929 engagiert sich Antoinette Quinche für die Petition für das Frauenstimmrecht. Sie ist Präsidentin des Waadtländer Aktionskomitees und Mitglied im Schweizerischen Aktionskomitee. Die Frauen verteilen Flugblätter, organisieren Vorträge und sammeln Unterschriften. Der Einsatz der Waadtländerinnen zahlt sich aus: 1/7 der schweizweit gesammelten Unterschriften stammt aus dem Kanton Waadt. Trotz der beeindruckend hohen Zahl von 249’237 Unterschriften bleibt die Petition ohne direkte Folgen.

Nach dem 2. Weltkrieg gründet der SVF das Schweizerische Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht. Antoinette Quinche übernimmt das Präsidium und organisiert zahlreiche Aktionen. Als 1948 die Einhundertjahrfeier des Bundesstaates unter dem Motto «Schweiz, ein Volk von Brüdern» stattfindet, organisiert das Aktionskomitee eine Veranstaltung zur Benachteiligung der Frauen.

Gemeinsam mit 1’413 Mitstreiterinnen aus den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf verlangt Antoinette Quinche 1956 den Eintrag ins Stimmregister ihrer Gemeinden (vgl. auch Folie und Skript zu Elsa Franconi-Poretti und Katharina Zenhäusern). Sie berufen sich auf die Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung. Mit dieser juristischen Auslegung wollen sie das Frauenstimmrecht ohne Verfassungsänderung ermöglichen. Nachdem die Gemeinden diese Forderung ablehnen, klagt Antoinette Quinche 1957 bis vor Bundesgericht. Aber auch das Bundesgericht weist die Beschwerde mit der Begründung ab, das Gewohnheitsrecht wiege höher als die in der Verfassung verankerte Rechtsgleichheit.

Im Vorfeld der ersten eidgenössischen Abstimmung über das Frauenstimmrecht leistet Antoinette Quinche Überzeugungsarbeit bei Waadtländer Politikern. Dank ihrem Engagement stimmen die Männer des Kantons Waadt am 1. Februar 1959 nicht nur über das eidgenössische, sondern gleichzeitig auch über das kantonale Frauenstimm-recht ab. Während die Vorlage auf nationaler Ebene abgelehnt wird, stimmt der Kanton Waadt der politischen Gleichberechtigung der Frauen zu und ist damit der erste Kanton in der Schweiz, der das Frauenstimm- und -wahlrecht einführt.

Nach diesem Erfolg zieht sich Antoinette Quinche aus der Öffentlichkeit zurück, ihren Beruf als Anwältin übt sie aber noch bis ins hohe Alter aus. Sie stirbt 1979 mit 83 Jahren (Quelle: EKF).

„Unsere Demokratie ist sehr alt und im Wesentlichen männlich geprägt. Um sie zu verändern, brauchte es grosses Fingerspitzengefühl und Argumente, die in den Augen der Demokraten zählen. Daher haben wir immer betont, wie ungerecht dies gegenüber den Frauen ist.“ Antoinette Quinche, 1971

 

 

 

 

 

Elsa Franconi-Poretti (1895-1995)

Die Journalistin, Autorin und Schauspielerin Elsa Franconi-Poretti lebt lange Zeit in Paris. 1955 kehrt sie in die Schweiz zurück und engagiert sich insbesondere für die politischen Rechte der Frauen. 1971 wird sie – mit 75 Jahren – als eine der ersten Frauen in den Tessiner Grossrat gewählt; dort hält sie als erste Frau überhaupt eine Rede.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Elsa Poretti geht in Lugano zur Schule und besucht anschliessend das Istituto Santa Maria in Bellinzona, das sie 1914 mit dem Lehrerinnendiplom abschliesst. Für kurze Zeit unterrichtet sie an einer Primarschule in Bré (Lugano). 1924 heiratet sie den Architekten und Künstler Giuseppe Franconi. Gemeinsam ziehen sie nach Nordfrank-reich und später nach Paris, wo sich ihr Mann am Wiederaufbau nach dem Ersten Weltkrieg beteiligt. Sie arbeitet als Korrespondentin für den Corriere del Ticino sowie das Radio Monteceneri. Die Familie bleibt drei Jahrzehnte lang in Paris. Einzig während des Zweiten Weltkriegs lebt Elsa Franconi-Poretti mit ihrer Tochter in Lugano, engagiert sich ehrenamtlich beim lokalen Roten Kreuz und beginnt als Schauspielerin und Autorin im Theater zu arbeiten. Nach dem Krieg kehrt sie nach Paris zurück und nimmt ihre journalistischen Tätigkeiten wieder auf.

Ab 1955 wohnt die Familie in Lugano. Elsa Franconi-Poretti ist weiterhin für den Corriere del Ticino tätig: Sie schreibt Artikel und ist darüber hinaus verantwortlich für die «Frauenseiten» La pagina della donna, Corriere Donna und Donna. Mit drei weiteren Frauen gestaltet sie für Radio Monteceneri die wöchentliche Sendung L’Ora della donna. Diese informiert insbesondere über die gesellschaftliche und politische Stellung der Frauen. Die Beiträge stammen aus entlegenen Tessiner Tälern oder aber aus Russland, Israel etc. Diese Berichte und Diskussionen tragen die Debatte um das Frauenstimm- und -wahlrecht aus dem privaten Raum hinaus in die Öffentlichkeit. Nachdem 1971 das Stimm- und Wahlrecht für die Frauen auf nationaler Ebene durchgesetzt wurde, wird die Sendung 1973 eingestellt.

Neben ihren beruflichen Tätigkeiten ist Elsa Franconi-Poretti in diversen Frauenstimm-rechtsvereinen aktiv. Sie tritt dem Movimento sociale femminile (Soziale Frauen-bewegung) bei. Dieser Verein wurde 1933 in Lugano mit dem Ziel gegründet, das Frauenstimm- und -wahlrecht zu erkämpfen. In den 1950er Jahren gibt es bereits sechs regionale Gruppen, welche die Debatte bis in die kleinsten Dörfer des Tessins bringen. Dabei sollen nicht nur die Schweizer Männer (und somit die Stimm-berechtigten), sondern insbesondere die Frauen und die Jungen für das Thema sensibilisiert werden. Der Verein vernetzt sich in den 1950er Jahren zunehmend mit dem Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht und wird 1954 in Associazione Ticinese per il voto alla donna umbenannt. Elsa Franconi-Poretti wird Redakteurin des Publikationsorgans La Nostra Voce (Unsere Stimme), das erstmals im Juni 1956 erscheint.

1957 führt sie mit anderen Frauen eine Protestabstimmung durch. Die Aktion richtet sich gegen die eidgenössische Abstimmung vom 3. März über einen obligatorischen Zivildienst für Frauen, über den alleine die (stimmberechtigten) Männer entscheiden sollen; die Frauen können sich dazu nicht äussern. (Eine solche Protestabstimmung führen zeitgleich auch Frauen in der Walliser Gemeinde Unterbäch durch; vgl. Folie und Skript zu Katharina Zenhäusern.)

Elsa Franconi-Poretti politisiert ebenfalls auf parteipolitischer Ebene. Sie ist Mitglied des Partito Radicale Democratico (PRD, dt. FDP) und gründet 1957 den Gruppo donne liberali di Lugano (Liberale Frauen Lugano), den sie bis 1978 präsidiert. Als sich 1958 die Tessiner Frauenvereine im Dachverband Federazione Ticinese Società Femminili (FTSF, heute: Federazione Associazioni Femminili Ticino Plus) zusammenschliessen, ist die Präsidentin der freisinnigen Frauen auch dabei. Der FTSF will «die regionalen und lokalen Frauenvereine zusammenbringen», «die Situation der Frauen im öffentlichen und privaten Leben untersuchen» und «die Interessen der Frauen gegenüber den Behörden vertreten».

1969 kommt es im Tessin zur dritten Abstimmung über das kantonale Frauenstimm- und -wahlrecht. Während die Tessiner Männer die politische Gleichstellung der Frauen in der ersten Abstimmung 1946 deutlich mit 77 Prozent und in der zweiten Abstimmung 1966 noch mit 59 Prozent abgelehnt hatten, stimmen sie 1969 mit einer Mehrheit von 63 Prozent zu. Die stetige Konsolidierung der Kräfte für das Frauenstimmrecht zahlt sich endlich aus. Und Elsa Franconi-Poretti, die den Abstimmungskampf der freisinnigen Frauen leitete, wird bei den Wahlen 1971 eine der ersten elf Tessiner Grossrätinnen. Da sie mit 75 Jahren das älteste Ratsmitglied ist, präsidiert sie den Grossrat und hält am 3. Mai 1971 die erste Ansprache im Parlament – als erste Frau überhaupt.

In den folgenden Jahren arbeitet sie unter anderem intensiv an den Vorbereitungen für das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Frau (1975). 1980 tritt sie von ihren beruflichen Aktivitäten zurück. 1995 stirbt sie mit 99 Jahren in Lugano (Quelle: EKF).

„Zum ersten Mal ertönt von diesem Sitz eine weibliche Stimme (…). Uns erwartet die Ausarbeitung, die Annahme und der Erlass von Gesetzen, die uns in Zukunft Gerechtigkeit bei der Arbeit, die Lohngleichheit bei gleicher Arbeit (…) sowie allen den Zugang zum Studium jeder Stufe und jeder Wichtigkeit garantieren.“ Elsa Franconi-Poretti

 

 

 

 

 

Emilie Gourd (1879-1946)

«L’Idée marche!» Aus dieser Parole von Emilie Gourd spricht die Überzeugung, mit der sich die Genferin dem Kampf für Frauenrechte widmet. Mit viel Leidenschaft, journalistischem Talent, reger Reisetätigkeit und als hervorragende Vermittlerin treibt sie die Verbreitung dieser «Idee» voran. Die Frauenrechtlerin engagiert sich in kantonalen, nationalen und internationalen Frauenstimmrechtsvereinen, gründet eine feministische Zeitschrift, fordert bessere Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Die Familie Gourd bewegt sich in einem bürgerlichen, protestantischen und intellektuellen Umfeld. Durch ihre Mutter lernt Emilie bürgerliche Frauenvereine kennen, die sich wohltätig engagieren. Beide beteiligen sich an den Aktivitäten des Vereins Goutte de lait, der gemeinsam mit Arbeiterinnen gegen die hohe Kindersterb-lichkeit kämpft. Der Vater ist Pfarrer und Philosophieprofessor an der Universität Genf, Bildung ist ihm auch für seine beiden Töchter wichtig. Mit drei Jahren beherrscht Emilie Gourd das Alphabet, mit fünf kann sie lesen, mit sieben lernt sie Deutsch. Sie besucht die Höhere Töchterschule in Genf, das Diplom berechtigt aber nicht zu einem Universitätsstudium. Deshalb kann Emilie Gourd den Vorlesungen in Philosophie und Geschichte nur als Hörerin folgen. Bloss für kurze Zeit unterrichtet sie als Lehrerin, denn ihre Leidenschaft gilt dem Lesen und Schreiben. Sie hat mehrere Zeitschriften abonniert – etwa die feministische Pariser La fronde (Die Schleuder), die ausschliess-lich von Frauen geschrieben geleitet und gedruckt wird – und informiert sich so über die weltweiten Frauenkämpfe. 

Diese Zeit markiert den Beginn eines Werdegangs voller Vereinsaktivitäten und unzähliger Konferenzen in der Schweiz und im Ausland. Emilie Gourd macht Bekanntschaft mit Persönlichkeiten der Genfer Frauen(stimmrechts)bewegung, 1904 tritt sie der Union des femmes de Genève bei, 1911 wird sie Präsidentin der Associa-tion genevoise pour le suffrage féminin. Ab 1914 präsidiert sie den Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht und die Nähstube der Union des femmes de Genève, die mittel- und arbeitslosen Frauen ein Einkommen ermöglicht. 1923 wird sie Sekre-tärin der International Alliance of Women. Und als in den 1930er Jahren faschistische Ideen erstarken, ruft sie die Genfer Sektion der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Frau und Demokratie ins Leben. 

1912 gründet Emilie Gourd die Zeitschrift Mouvement féministe, deren Chefredak-teurin sie fortan ist. Die monatliche Zeitschrift vereinigt Information, Bildung und Propaganda für das Frauenstimm- und -wahlrecht. Hierzu berichtet die Journalistin regelmässig über die Frauenbewegungen im Ausland. Die Zeitschrift erscheint – unter wechselnden Namen – bis 2009 in Papierform und ist heute unter dem Titel L’Emilie als Webangebot verfügbar. 

Als Präsidentin des Schweizerischen Verbands für Frauenstimmrecht (SVF) nimmt Emilie Gourd eine wichtige Rolle als Vermittlerin ein. Der Verband – 1909 als Zusammenschluss der lokalen Stimmrechtsvereine entstanden – erfährt in dieser Zeit einen grossen Zuwachs an Mitgliedern. Anders als viele bürgerliche Frauen (z. B. Emma Graf, die 1914 den Slogan «Pflichten erfüllen heisst Rechte begründen» prägte) vertritt sie die Auffassung, dass den Frauen in einer Demokratie die politischen Rechte bedingungslos zustehen und sie sich diese nicht zuerst «verdienen» müssen: «Keine neuen Pflichten ohne Rechte». Mit dieser Haltung kann sie zwischen den bürgerlichen und sozialistischen Flügeln der Frauenbewegung vermitteln. Als die Arbeiterschaft während des Landesstreiks 1918 das Frauenstimm- und -wahlrecht verlangt, fordert sie als Präsidentin des SVF den Bundesrat auf, dieser Streikforderung nachzukom-men. Gleichwohl distanziert sie sich von militanten Aktionen – denn obwohl sich die Genferin an den egalitären Idealen der Französischen Revolution orientiert, will sie im Kampf um gleiche Rechte nur «legale» Mittel anwenden. 1929, ein Jahr nachdem ihre Präsidentschaft des SVF endet, lanciert der Verband eine Petition für das Frauen-stimmrecht mit einer Rekordzahl an Unterschriften und sie engagiert sich im gesamt-schweizerischen Aktionskomitee. 

Neben ihrem Engagement für die politischen Rechte der Schweizerinnen setzt sich Emilie Gourd für bessere Arbeitsbedingungen und die Anerkennung der Frauenarbeit ein. Dazu organisiert sie 1925 die erste kantonale Ausstellung über Frauenarbeit in Genf, die zum Vorbild für die erste Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit (SAFFA) 1928 wird. Für die SAFFA koordiniert sie auch den Genfer Beitrag, und es ist vermutlich ihre Idee, die fehlenden «Fortschritte des Frauenstimmrechts» in Form einer überdimensionierten Schnecke darzustellen, die viel Aufsehen erregt. 

Bis an ihr Lebensende bleibt Emilie Gourd Chefredakteurin des Mouvement féministe und präsidiert mehrere Vereine. Aufgrund einer Herzerkrankung muss sie ihre Aktivitäten jedoch zunehmend einschränken. 1946 – mit 66 Jahren – stirbt sie. Drei Monate zuvor lehnten die Genfer Männer zum dritten Mal das kantonale Frauenstimm- und -wahlrecht ab (Quelle: EKF).

Schweiz. Sozialarchiv F Fb-0009-28

„Ohne die Emanzipation der Frauen ist der Begriff der Demokratie nur Heuchelei und Lüge.“ Emilie Gourd

 

 

 

 

 

Rosa Bloch-Bollag (1880 – 1922)

Die «rote Rosa» ist gleichermassen angesehen wie verhasst. Denn mit ihrem rhetorischen Talent und ihrer erfolgreichen Agitation gehört Rosa Bloch-Bollag zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu den herausragenden Figuren der Schweize-rischen ArbeiterInnenbewegung. Wahrscheinlich ist es auch ihr zuzuschreiben, dass die Arbeiterschaft während des Landesstreiks 1918 das Frauenstimm- und -wahlrecht fordert. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Rosa Bollag wächst in einer verarmten jüdischen Grosskaufmannsfamilie in Zürich auf. Ein Studium der Rechtswissenschaften bricht sie ab, da es ihr an den finanziellen Mitteln fehlt. Fortan arbeitet sie als Vertreterin in einem Zürcher Juweliergeschäft, bevor sie sich selbstständig macht. Sie heiratet Sigfried Bloch, der ab 1909 die Leitung der Zentralstelle für soziale Literatur (heute: Schweizerisches Sozialarchiv) über-nimmt. Das Paar pflegt Kontakte zur ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegung. 

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 verschlimmert sich die Not der Arbeiterfamilien, diese leiden unter der Verknappung der Lebensmittel und der Teuerung. Als Präsidentin des Zürcher Arbeiterinnenvereins organisiert Rosa Bloch-Bollag im Sommer 1916 Demonstrationen auf den Wochenmärkten. Zu solchen Hungerdemonstrationen kommt es in mehreren Schweizer Städten. Die Arbeiterinnen protestieren gegen die hohen Lebensmittelpreise, indem sie einen selbstgewählten Preis bezahlen oder den Verkauf der Kartoffeln gleich selbst übernehmen. Kern der Demonstrationen sind meist die regionalen Arbeiterinnenvereine. Diese entstanden Ende des 19. Jahrhunderts und schlossen sich 1890 im Schweizerischen Arbeiterin-nenverein (SAV) zusammen. Der SAV setzt sich für eine Verbesserung der Arbeits-bedingungen und der sozialen Sicherheit ein. Er fordert etwa, «die Löhne der Frauen mit denen der Männer gleichzustellen bei gleicher Arbeit und Leistung», den 9-Stun-den-Tag, einen Mutterschutz von 8 Wochen sowie eine bessere Bildung für Mädchen. 

1893 fordert der Arbeiterinnenverein als erste Organisation das Frauenstimmrecht. Als der Verein 1912 der Sozialdemokratischen Partei (SPS) beitritt, wird auch Rosa Bloch-Bollag Parteimitglied. In der Folge drängen die Arbeiterinnen die sozialdemokratische Partei, sich offiziell zum Stimm- und Wahlrecht für Frauen zu bekennen – mit Erfolg. Die SPS fordert noch im gleichen Jahr als erste Partei die politischen Rechte für die Frauen. 

1917 löst sich der SAV auf, seine Mitglieder organisieren sich fortan in sozialdemo-kratischen Frauengruppen. Ab 1918 werden diese von der neu geschaffenen Zentralen Frauenagitationskommission koordiniert, Rosa Bloch-Bollag wird deren erste Präsidentin. Gleichzeitig übernimmt sie die Redaktion der Vorkämpferin, der wichtigsten Arbeiterinnenzeitung und beeindruckt durch engagierte und hervorragend formulierte Artikel. 

Insbesondere in dieser Zeit entfaltet Rosa Bloch-Bollag ihre agitative Kraft. Im Frühjahr 1918 ist sie als einzige Frau Mitglied im Oltener Aktionskomitee, der nationalen Streikleitung des Landesstreiks vom November 1918. Ziemlich sicher ist sie dafür verantwortlich, dass an zweiter Stelle des Forderungskatalogs das «aktive und passive Frauenwahlrecht» aufgeführt ist. 

Am 10. Juni 1918 leitet sie in Zürich eine vielbeachtete Hungerdemonstration. Es nehmen nicht nur Arbeiterinnen teil, auch bürgerliche Frauen schliessen sich dem Protest an. Nach ihrer Rede überreicht die «rote Rosa» dem Kantonsrat die Erklärung der Arbeiterinnen. Diese verlangen u.a. die sofortige Beschlagnahmung der Lebensmittel sowie deren Verteilung an bedürftige Familien. Rosa Bloch-Bollag fordert gemeinsam mit einer Frauendelegation Einlass in den Kantonsrat. Denn die Zürcher Verfassung gewährt allen Bürgern das Recht, ihre Anliegen dem Kantonsrat direkt vorzutragen. Zunächst verweigert die Zürcher Regierung den Frauen eine Anhörung – bisher sprach noch keine Frau im Kantonsrat. Eine Woche später aber können Rosa Bloch-Bollag, die Lehrerin Agnes Robmann und die Arbeiterin Marie Härri als erste Frauen überhaupt ihre Forderungen persönlich im Kantonsrat einbringen. Erst 1970 – nach Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts – sprechen erneut Frauen im Zürcher Kantonsrat. 

Als das Oltener Aktionskomitee im Herbst 1918 dann den Landesstreik proklamiert, ruft Rosa Bloch-Bollag als Präsidentin der Frauenagitationskommission die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen dazu auf, sich aktiv zu beteiligen. Die Frauen organi-sieren die Lebensmittelversorgung, die Kinderbetreuung, nehmen an Versammlungen teil, demonstrieren und beteiligen sich an Gleisblockaden. Während in den Jahren nach dem Landesstreik ein Grossteil der Streikforderungen umgesetzt werden, müssen die Frauen noch viele Jahrzehnte auf das Frauenstimm- und -wahlrecht warten. 

Nach dem Ersten Weltkrieg tritt Rosa Bloch-Bollag der 1921 gegründeten Kommunisti-schen Partei Schweiz bei, stirbt jedoch 1922, erst 42-jährig, an den Folgen einer Kropfoperation. (Quelle: EKF)

Schweiz. Sozialarchiv F 5008-Fb-001

„(Die Arbeiterinnen) erklären, dass sie nicht willens sind, sich mit Gesetzesparagraphen abspeisen zu lassen oder sich auf das Geschäftsreglement verweisen zu lassen, sondern erwarten von Ihrer Einsicht, dass Sie die Gelegenheit zur gewünschten Aussprache heute geben.“

 

Erklärung der Arbeiterinnen zur Hungerdemonstration, Zürich, 10.6.1918