Emilie Kempin-Spyri (1853 – 1901)

Emilie Kempin-Spyri promoviert und habilitiert als erste Schweizer Juristin. Als Frau wird sie jedoch nicht als Anwältin zugelassen. Sie wehrt sich und beruft sich auf die Rechtsgleichheit in der Verfassung. Dass sie diesen Rechtsgrundsatz auch auf Frauen anwendet, beurteilt das Bundesgericht als «ebenso neu als kühn» und weist die Beschwerde ab. So wandert die Juristin nach New York aus, wo sie eine Rechtsschule für Frauen gründet und als Dozentin lehrt – einige Jahre später dann auch in Zürich. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Emilie Spyri kommt in einer Pfarrersfamilie in Zürich zur Welt. Nach der Schulzeit verbringt sie – wie viele Töchter bürgerlicher Herkunft – ein Haushaltsjahr in Neuenburg, wo sie auf die Rolle als Ehefrau und Mutter vorbereitet werden soll. Sie möchte aber viel lieber an einer Universität studieren. In Zürich wäre dies möglich, denn dort sind seit 1864 auch Frauen zum Studium zugelassen. Doch für ihre Familie sind Studium und Beruf keine Perspektiven für eine Frau. Ihr Vater schreibt in der Neuen Zürcher Zeitung, Frauen seien aufgrund ihrer allmonatlichen Hormonschübe nicht geeignet für die Ausübung des Lehrberufs oder eines öffentlichen Amts. Und auch ihre Tante Johanna Spyri, die Autorin des Kinderbuchklassikers Heidi, bezeichnet Studentinnen als «Mann-Weiber». Als Emilie Spyri 1877 den jungen Pfarrer Walter Kempin heiratet, ist ihr Vater wenig begeistert von dem «modernen» Schwiegersohn und verweigert die Mitgift. Walter Kempin hingegen unterstützt seine Ehefrau, er unterrichtet sie in Latein und Mathematik und sie holt die Matura nach. Mit 32 Jahren beginnt sie das Studium der Rechtswissenschaften. Zu diesem Zeitpunkt hat sie bereits drei Kinder. 

1887 promoviert Emilie Kempin-Spyri in Zürich als erste Juristin im deutschsprachigen Raum. Als ihr ehemaliger Professor sie als Privatdozentin vorschlägt, lehnt die Universität die Wahl einer Frau grundsätzlich ab. Auch der Beruf als Anwältin bleibt ihr verwehrt. Im Kanton Zürich kann nur Rechtsanwalt werden, wer über das Aktivbürgerrecht verfügt. Da dazu auch das Wahlrecht gehört, sind Frauen per Geschlecht vom Anwaltsberuf ausgeschlossen. Besonders stossend ist für Emilie Kempin-Spyri, dass das Aktivbürgerrecht die einzige Bedingung für den Anwaltstitel ist – es werden keinerlei Rechtskenntnisse dafür vorausgesetzt. Sie reicht eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beruft sich auf die Bundesverfassung: «Jeder Schweizer ist vor dem Gesetze gleich.» Für die Juristin umfasst der Begriff «Schweizer» sowohl Männer als auch Frauen. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde mit der Begründung ab, diese Auffassung sei «ebenso neu als kühn; sie kann nicht gebilligt werden». 

Die mangelnden Berufsaussichten führen dazu, dass die Familie im Herbst 1888 nach New York auswandert. Dort gründet Emilie Kempin-Spyri eine höhere Schule (College) für Frauen, die Recht studieren wollen, und unterrichtet als Dozentin. Die Schweizer Juristin und ihre Schule geniessen einen ausgezeichneten Ruf. Ihr Ehemann jedoch wird in New York nicht heimisch; Walter Kempin zieht mit den zwei älteren Kindern zurück nach Zürich. Als der Sohn ernsthaft erkrankt, kehrt auch Emilie Kempin-Spyri 1891 mit ihrer jüngsten Tochter in die Schweiz zurück. 

Wieder in Zürich schreibt sie an ihrer Habilitationsschrift und bewirbt sich von Neuem als Privatdozentin. Nach einer ersten Ablehnung des Gesuchs, erteilt ihr der Erziehungsrat schliesslich die Lehrberechtigung mit dem Vermerk «ausnahmsweise». Um mit ihrer fünfköpfigen Familie finanziell über die Runden zu kommen, führt sie neben der Lehrtätigkeit ein Rechtsberatungsbüro und ihr Ehemann vertritt die Klientinnen und Klienten vor Gericht. Emilie Kempin-Spyri kämpft weiterhin entschlossen für die Zulassung der Frauen zum Anwaltsberuf. Ausserdem unterrichtet sie an der Höheren Töchterschule und gründet die Zeitschrift Frauenrecht. 1893 ruft sie den Frauenrechtsschutzverein, einen Vorläufer des späteren Frauenstimmrechtsvereins, ins Leben und erteilt Frauen unentgeltlich Rechtsauskunft. 

Als sich das Ehepaar Kempin 1895 trennt, zieht Emilie Kempin-Spyri nach Berlin, sie kennt die Stadt von früheren Aufenthalten. Sie betreibt ein Rechtsberatungsbüro und lehrt Rechtswissenschaften an der privaten Humboldt-Akademie. Doch persönliche Schicksalsschläge sowie die andauernde finanzielle Not setzen ihr zu. Als bei ihr ein Krebsleiden diagnostiziert wird und ihre älteste, ledige Tochter schwanger wird – was zur gesellschaftlichen Ächtung der Familie führt – erleidet sie einen Zusammenbruch. Sie kommt in eine Klinik, in der sie nach den ersten drei Wochen weiterhin gegen ihren Willen festgehalten wird. Später wird sie entmündigt und in die damalige Irrenanstalt Friedmatt nach Basel verlegt. Von der Aussenwelt isoliert, erfährt Emilie Kempin-Spyri nicht mehr, wie ihr Einsatz für die Gleichberechtigung der Frauen in Bildung und Recht ihren Nachfolgerinnen allmählich den Weg ebnet: 1898 lässt der Kanton Zürich Frauen zum Anwaltsberuf zu und 1900 erwirbt die erste Schweizerin das Anwaltspatent. Emilie Kempin-Spyri stirbt 1901. (Quelle: EKF)

„Wir Frauen sind im Kampfe um unser gutes Recht auf bessere Bildung leider vielfach auf falsche Bahnen gedrängt worden. Statt frisch und fröhlich an unserem Werke zu arbeiten, mussten wir Schritt auf Schritt die tollsten Vorurteile über unser Können besiegen.“

Emilie Kempin-Spyri, 1897