Stimmrecht, Demokratie und die Frage nach der Perspektive

Das Frauenstimmrecht! Es verfolgt mich. Oft halte ich diskret den Mund, doch ab und zu geht es nicht anders und ich sage geradeaus, dass mich das Wort nervt. Dann muss ich etwas ausholen, damit es keine Missverständnisse gibt. Es ist, dies vorweg, absolut verständlich, dass dieser Begriff als allseits gebräuchlicher Mehrheitsbegriff in unserem Sprachgebrauch festsitzt. Aber…

Ich sehe sie jubeln, die grosse Schar der Siegreichen, an jenem Sonntagabend im Februar 1971. „Es ist geschafft, wir haben es, endlich, das Frauenstimmrecht, endlich auch in der Schweiz!“ Präziser: das Stimm- und Wahlrecht für Frauen, gutgeheissen von der Mehrheit der Schweizer Männer in einer eidgenössischen Volksabstimmung – eh, Männerabstimmung. Neu zählt staatsrechtliche Menschwerdung der Bevölkerungsmehrheit, Erwachsenenstimmrecht.

Nehmen wir es genau, so lässt sich sagen: Unsere gerne als älteste Demokratie Mitteleuropas bezeichnete Demokratie ist jung. Es gibt sie seit gerade mal 50 Jahren. Verwirrend? Gut möglich. Denn so denken wir nicht. Und sprechen wir nicht. Der Begriff Frauenstimmrecht ist ein gutes Beispiel dafür. Das Stimmrecht ist der allgemeine Begriff, das Frauenstimmrecht die spezifizierte Besonderheit. Das ist aber keine sachlich korrekte Wahrnehmung. Korrekt müssten wir bis 1971 vom Männerstimmrecht sprechen – spezifiziert für eine bestimmte Menschengruppe, die Schweizer Männer – und von da weg vom allgemeinen Stimmrecht oder kurz Stimmrecht. Die Männer sind nicht das Volk, auch nicht die Allgemeinheit. Ja, nicht einmal die Mehrheit.

Nun könnte eine solche Betrachtung als spitzfindig, als Wortklauberei ohne Bedeutung bezeichnet werden. Schön wäre es, es wäre so. Was als Gedankenspielerei, als nebensächlich oder auch als überholt erscheinen mag – haben wir nicht Wichtigeres zu tun? – ist das, was die androzentrische Perspektive ausmacht: der Blick auf die Welt aus männlicher Sicht. Sie ist uns so vertraut, so allgegenwärtig, dass die Wahrnehmung dafür weitgehend fehlt. Und beides – die einseitige Perspektive wie auch die fehlende Wahrnehmung – ist sehr wohl von Bedeutung.

Nochmals zu unserem Beispiel: Das Begriffspaar „Stimmrecht und Frauenstimmrecht“ kennzeichnet das Schauen aus der gewohnten, am Mann orientierten Optik, die androzentrische Perspektive: das Allgemeine und das Spezielle. Oder: die Norm und die Abweichung. Das Begriffspaar „Männerstimmrecht und Stimmrecht“ hingegen – wiewohl es ungewohnt, ja befremdlich wirken mag –   verweist auf die korrekte Sichtweise: hier die Männer, bis 1971, nachher die stimmberechtigte Allgemeinheit.

Was also, exemplarisch gezeigt, wie eine sprachliche Spitzfindigkeit wirken könnte, erweist sich – inhaltlich gesehen – als gravierende Fehlentwicklung im Hinblick auf Welterklärung. Eine Aussage der Sprachforscherin Luise F. Pusch lässt die Dimension der Schräglage erahnen, mit der wir es zu tun haben. Ihre Erkenntnis, sinngemäss wiedergegeben: „Es war ein genialer Schachzug, Männerdemokratie einfach Demokratie zu nennen, Männerforschung einfach Forschung, Männergeschichte einfach Geschichte, Männersprache einfach Sprache etc.“ Diese strukturellen Bedingtheiten verschwinden in den gegenwärtigen Zeiten des favorisierten Individualismus erst recht aus der gesellschaftspolitischen Betrachtung – auch in feministischen Auseinandersetzungen, will mir scheinen.

Sprachgepflogenheiten zu verändern ist nicht einfach. Auf individueller Ebene kann es fürs Erste genügen, wenn beim Wort Frauenstimmrecht – gehört oder gesprochen – vor dem inneren Auge ein Bild für die Schräglage aufscheint: Achtung Rutschgefahr, zum Beispiel.

Ingrid Rusterholtz, 1949, Lehrerin und Heilpädagogin, Dozentin, Gleichstellungsbeauftragte Basel-Stadt. Mit meinem Lebens- und Sharing-Partner zwei Töchter 1980/1982 und drei Grosskinder. Kurse, Referate, Aufsätze im Themenspektrum Schule, Sprache, Gewalt,  un-/bezahlte Arbeit, Gender und Perspektive.