Warum dauert das denn so lange?

Ich bin zehn Jahre älter als das Frauenstimmrecht. Wenn ich auf die letzten Jahrzehnte zurückblicke, dann bin ich erstaunt, wie viel sich verändert hat. Männer mit längeren Haaren sind kein Thema mehr, offiziell sind alle für Gleichberechtigung. Viele junge Menschen denken heute auch viel weniger in Geschlechterkategorien wie wir damals und mittlerweile gibt es doch einige Frauen mit guten Professuren, auf Richterstühlen und im Bundesrat. Ja selbst in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten wichtiger Firmen werden Frauen langsam wahrnehmbar. Es scheint also vorwärts zu gehen.

Dieser Eindruck trügt, denn in der Volksschule gibt es immer noch, Stundenpläne wie zur Zeit meiner Kindheit als die Schweiz noch ein Land der Hausfrauen war. Nach über dreissig Jahren rot-grünem Zürich versucht der Stadtrat nächstes Jahr endlich Tagesschulen einzuführen. Warum dauert das denn so lange?! Bei mir im Dorf in der Nähe von St. Gallen gibt es seit einem halben Jahr die erste Tagesbetreuung für Schüler, ich glaube, eine Kinderkrippe für Vorschulkinder gibt es bei uns immer noch nicht.

So viel Stillstand kann nicht einmal mit einer Schnecke richtig symbolisiert werden. Bei uns sind tatsächlich die Gletscher schneller geschmolzen als dass sich die Strukturen für Familien mit Kindern geändert hätten. Meine Mutter musste meinen Vater noch um Erlaubnis fragen, wenn sie eine Aushilfsstelle annehmen wollte, (natürlich war er dagegen), die Mütter heute müssen zwar ihren Ehemann nicht mehr um Erlaubnis bitten, aber sie können meist dennoch keine richtige Stelle annehmen, weil es vielerorts immer noch keine ausreichenden Kinderbetreuungsangebote gibt. Und wenn es welche gibt, sind sie oft so teuer, dass sich die Erwerbsarbeit kaum lohnt. Diese Dinge ändern sich nie, wenn wir nicht klaren Druck aufsetzen. Eine Frau in einen Verwaltungsrat zu wählen kostet nichts, aber familienfreundliche Strukturen einzuführen, ist mit Aufwand verbunden, auch mit finanziellem.

Drei Tage nach meinem zwanzigsten Geburtstag durfte ich zum ersten Mal abstimmen. Es ging um die Volksinitiative zur Gleichstellung von Frau und Mann. Ich habe mich damals nicht gefragt, wozu es für eine derartige Selbstverständlichkeit eine Volksabstimmung gebraucht hatte, aber ich war überzeugt, dass ich auf jeden Fall meine Stimme als frischgebackene Staatsbürgerin abgeben wollte. Als ich an jenem Abstimmungssonntag aufstehen und zur Urne gehen wollte, war mir derart speiübel und ich hatte so starke Menstruationsschmerzen, dass ich am liebsten im Bett geblieben wäre. Ich ließ mich dann aber von dieser Ironie des Schicksals nicht abhalten und habe kreideweiss meine Stimme für die Gleichberechtigung abgegeben, wohlwissend, dass mir auch im besten Fall meine monatlichen Bauchschmerzen bis zum Klimakterium bleiben würden. Die Stimmbeteiligung betrug damals rund 34% und von diesen stimmten 60% für den Gleichstellungsartikel, immerhin.

Schon damals war die Gleichberechtigung kein grosses politisches Thema. Der damals federführende Bundesrat Kurt Furgler erwähnte drei Monate vor der Volksabstimmung in einem mehr als einstündigen Fernsehinterview über Politik und die Schweiz die bevorstehende Abstimmung zur Gleichstellung von Mann und Frau mit keinem Wort.

Mir scheint, dass genau hier der wunde Punkt in der Gleichstellungsthematik liegt. Solange wir nicht darüber reden, wird sich auch nichts wirklich ändern. Gleichberechtigung darf man nicht beschweigen und nicht für selbstverständlich nehmen, sie kommt nur, wenn wir sie wirklich einfordern, selbst wenn sie etwas kostet. Ungleichberechtigung ist auch teuer, aber das rechnet natürlich lieber keiner so genau aus.

Über Lynn Blattmann

Lynn Blattmann, 1961, Historikerin und Sozialunternehmerin, engagierte sich Ende der 80er Jahre bis 2006 bei den Grünen und organisierte Frauenwahlkämpfe, 2006-2018 war sie COO einer großen Sozialunternehmung in St. Gallen und publizierte zu Arbeitsintegrationsthemen, seit 2018 ist sie als Beraterin, Historikerin und Foodbloggerin wieder beruflich selbständig.

 

 

 

 

 

Die Verweigerung des Frauenstimmrechts – zur Bedeutung der Einsicht in historisches Unrecht

Das Wissen über die Vergangenheit ist für das Verständnis der Gegenwart unabdingbar. Diese Einsicht ist inzwischen für viele selbstverständlich. Schliesslich wirkt die Vergangenheit in der Gegenwart nach und beeinflusst, was in ihr denk-, sag- und lebbar ist. Weniger selbstverständlich scheint noch immer die Erkenntnis, dass auch vergangenes Unrecht die Gegenwart prägt, sich gar in ihr fortsetzt und dies umso mehr, wenn es nicht als solches erkannt und anerkannt ist. Doch die Einsicht in historisches Unrecht ist für die Überwindung des Bestehenden unerlässlich.

Die Herausbildung einer nationalen Identität findet bis heute jedoch vor allem in Form eines positiven Selbstbildes statt – die Schweiz ist da keine Ausnahme. Dies hat sich an der Verdrängung begangenen Unrechts in der eigenen Kolonialgeschichte sowie im Zuge des zweiten Weltkriegs gezeigt oder am langen Schweigen über das Unrecht an den ‘Verdingkindern’. All dies als Unrecht anerkannt, würde erfordern, eine andere, neue Geschichte der Schweiz zu erzählen, eine, die nicht nur von Stolz über die eigenen (männlichen) Taten und Errungenschaften geprägt ist, die vielmehr auch über das Unrecht spricht, das getan wurde und bis heute fortwirkt. Zudem gälte es, das beharrliche Bedürfnis nach positiver Selbstinszenierung kritisch zu reflektieren. Ein solcher Schritt würde allerdings die Fähigkeit fördern, nicht nur das Nachwirken vergangenen Unrechts zu erkennen, sondern auch gegenwärtiges.

Auch in der aktuellen Diskussion, ob die Verweigerung des Frauenstimmrechts nun Unrecht war oder nicht, überwiegt das Bedürfnis, die letztendliche Zustimmung – wenn überhaupt – positiv als einen Akt der Gerechtigkeit zu bezeichnen. Schwer fällt es noch immer anzuerkennen, dass die Verweigerung ein Verstoss gegen die Gerechtigkeit, also ungerecht, ja möglicherweise gar Unrecht war. Noch immer überwiegt das Bedürfnis bei vielen Männern* nach Abwehr von Verantwortung.

„Die Verhältnisse waren damals halt so!“ gehört zu den dominierenden Sätzen. Doch sich dem Zeitgeist zu fügen, macht Unrecht verständlicher, aber nicht rechtens. Zudem, haben bislang nicht vor allem Männer* die gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmt? Das ist, so Roger Köppel, „der Irrtum des Jahrhunderts“. Im Gegenteil, „Frauen regieren die Welt“ (Die Weltwoche NZZ 11.02.21). Sie selbst haben deshalb das Stimmrecht auch gar nicht gewollt. Die vielen Frauen, die über Jahrzehnte immer wieder erneut für das Stimmrecht gekämpft haben, diesem Kampf teilweise ihr ganzes Leben gewidmet haben, zählen für Köppel nicht. Die Aussage seiner Mutter ist ausreichender Beweis. Sicherlich ist dies nicht ganz ernst gemeint, oder doch?

Symptomatisch ist diese Argumentation trotz allem: Noch immer besteht bei vielen Männern* kein Unrechtsbewusstsein. Dass den Frauen* durch die Verweigerung des Stimmrechts Unrecht angetan wurde, weisen sie weiterhin zurück. – Allerdings werden die, die das Unrecht anerkennen, stetig mehr.

Dass es Unrecht war, war erkennbar, wenn man(n) es wollte. So entstand zeitgleich mit der Formulierung der Menschenrechte eine Fülle an Texten, in denen mit grossem Aufwand nicht nur eine natürliche Überlegenheit der Männer* behauptet, sondern auch mit der angeblichen Minderwertigkeit der Frauen* ihr Ausschluss aus den Menschen- und Bürgerrechten legitimiert wurde. Schon die Vielzahl der Texte hätte stutzig machen können. Allemal zeigt es, schon damals bedurfte es der ausführlichen Rechtfertigung, Frauen aber auch andere Menschen wie Schwarze oder Indigene nicht als gleichwertige Menschen anzuerkennen und ihnen daher gleiche Rechte zu verweigern. Massstab für ihre angebliche Minderwertigkeit war der bürgerliche weisse heterosexuelle Mann. Nicht umsonst ist in vielen Sprachen das Wort Mann und Mensch identisch.

Selbst noch in der Botschaft des Bundesrates von 1957 findet sich diese Logik. So wird betont, „nur Gleiches muss nach dem Prinzip der Rechtsgleichheit gleich, Ungleiches muss aber ungleich behandelt werden“ (ebd.:767f.). Inzwischen zeigt sich allerdings, wird festgestellt, dass die zuvor erheblichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufgrund der zunehmenden Bildung von Frauen*, ihrer Erwerbstätigkeit und ihren öffentlichen Tätigkeiten nicht mehr bestehen. Eine Ungleichbehandlung der Frauen* lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen. Das heisst: eine weitere Verweigerung verstösst nun vielmehr gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit und ist nun rechtlich gesehen Unrecht. Massstab, so wird deutlich, für die Bestimmung der Gleichwertigkeit der Frau* ist der Mann*, seine Fähigkeiten und Tätigkeiten. Die grundlegende Entwertung sogenannter typisch weiblicher Sorgetätigkeiten, wie sie mit der bürgerlich patriarchalen Geschlechterordnung verbunden ist, setzt sich selbst in der Botschaft des Bundesrates fort. Obwohl gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten gelten sie am männlichen Massstab gemessen nicht als gleichwertig und genügen daher nicht, um Frauen* als gleichwertige Menschen mit gleichen Rechten anzuerkennen. Sie müssen vielmehr den Männern* ähnlich werden, ihnen gleich werden, um gleiche Rechte zu erwerben. Erst dann ist die Einführung des Frauenstimmrechtes ein Gebot sowohl der Rechtsgleichheit als auch der Gerechtigkeit und der Demokratie ist (ebd. 767). Und dies im Übrigen selbst dann, wird betont, wenn die Frauen das Stimmrecht selbst nicht wollten.

Wie zu Beginn angesprochen: Die Anerkennung historischen Unrechts ist unerlässlich, nicht nur um das Fortwirken des Unrechts in der Gegenwart zu erkennen, sondern auch seine innere Logik. So wird deutlich, die tatsächliche Gleichstellung der Frauen* und damit die Überwindung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen* wird nur erreicht, wenn diese herrschende Logik durchbrochen wird, nach der nur Menschen, die als Gleiche (im Sinne von identisch) angesehen werden, als Menschen mit gleichen Rechten anerkannt werden. Die Herstellung tatsächlicher Gleichstellung der Frauen*, aber auch der Menschen überhaupt bedarf vielmehr einer nicht-hierarchisierenden Anerkennung in ihrer jeweiligen Verschiedenheit.1

[1] Das Manifest CH2021 «Dampf machen» fordert daher eine entsprechende bewusste Planung der tatsächlichen Gleichstellung für die Zukunft.

 

 

 

 

 

Manifest CH 2021 – «Dampf machen»

Zum 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts hat der Vorstand vom Verein CH2021 dieses Manifest auf den 7. Februar 2021 hin erarbeitet und dem Bundesrat zugestellt.

7. Februar 2021: 50 Jahre eidgenössisches Stimm- und Wahlrecht für Schweizer Frauen

 Manifest CH2021: «Dampf machen!»

A toute vapeur!    Avanti Tutta!   Full Steam Ahead!

Mit der Verweigerung des Frauenstimmrechts bis 1971 wurden den Schweizer Frauen* ihre Menschenrechte vorenthalten. Sie wurden vorsätzlich daran gehindert, ihre demokratischen Rechte auszuüben und damit ihre Rechtsordnung und ihre Gesellschaft mitzugestalten. Das jetzige Jubiläum könnte die Gelegenheit zu einer Anerkennung dieses Unrechts sein. Zur Diskussion steht eine Entschuldigung des Bundesrats.

Den Vorstandsfrauen von CH2021 geht es jedoch weniger um eine Entschuldigung als vielmehr um etwas Grundlegenderes und Zukünftiges.

Wir fordern den Bundesrat auf, in der nächsten Session einen Tag des Erkennens und Anerkennens des Unrechts und der Konsequenzen der Verweigerung des Frauenstimmrechts anzusetzen. Ziel ist es, aus den identifizierten Defiziten einen zeitlich verbindlichen Aktionsplan zur Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung zu verfassen. Das gewonnene Wissen und Verständnis sollen dazu führen, dass sich die vereinigte Bundesversammlung, die Regierung, aber auch die Öffentlichkeit, besonders die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, ihrer kollektiven Verantwortung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse bewusst werden, um Diskriminierung zu überwinden – in jeglicher Form.

Manifest CH2021

  1. Es braucht Einsicht und eine öffentliche Debatte

Erstens geht es uns um die Einsicht, zu erkennen und anzuerkennen, dass die Verweigerung des Stimm- und Wahlrechts für Schweizer Frauen Unrecht war. Seit dem 19. Jahrhundert forderten Frauen* und Frauengruppen, sowie einige wenige Männer*, immer wieder das Stimmrecht für Frauen* ein. Bis endlich 1957 der Bundesrat in seiner Botschaft zur Einführung des Frauenstimmrechts [1] die weitere Verweigerung als Verletzung des «Gebots der Gerechtigkeit» und «der Demokratie» und somit als Unrecht bezeichnete. Ab diesem Zeitpunkt konnten alle wissen, dass die Frauen* mit der Verweigerung ihres Stimmrechts in ihrer Menschenwürde verletzt waren und ihnen die Anerkennung als gleichwertige Menschen vorenthalten wurde. Entsprechend konnten sie sich nicht als Gleichberechtigte an der Gestaltung der Gesellschaft und der Demokratie beteiligen. Kurz: Das Recht, Rechte zu haben und einzufordern, wurde ihnen abgesprochen.

Zweitens geht es uns um eine öffentliche Debatte und ein gemeinsames Nachdenken darüber, wie es zu diesem Unrecht kommen konnte und weiterhin kommt, und welche Folgen und Wirkungen daraus entstanden sind und weiterhin entstehen. Deshalb wollen wir – über die Frage des Frauenstimmrechts hinaus – auf die Notwendigkeit der Überwindung aller Formen von Diskriminierung verweisen.

  1. Blick zurück: Wie konnte es zu diesem Unrecht kommen? Mit welchen Folgen?
  • Von Beginn an wurde darüber gestritten, ob Frauen* mitgemeint sind, wenn es in Artikel 4 der Bundesverfassung von 1874 hiess: »Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich». Und immer wieder wurde darauf bestanden, dass die Schweiz ein «Männerstaat» sei, und daher «nur die Schweizerbürger männlichen Geschlechts gemeint» seien.[2] Frauen* waren Männern* nicht ebenbürtig, konnten deshalb auch nicht gleichberechtigt sein, das heisst die gleichen Rechte wie die Männer* beanspruchen. Dadurch waren sie von der politischen Teilhabe ausgeschlossen, konnten lange keinen Einfluss auf die Rechtsordnung und die Gestaltung der Gesellschaft nehmen. Dies ist nicht nur eine Verletzung der Rechtsgleichheit als wesentliches Element der Demokratie, sondern auch ihrer Menschenwürde.
  • In der bürgerlichen Gesellschaft wurden Männern* und Frauen* unterschiedliche Eigenschaften zugeschrieben: Männer* wurden als rational, aktiv, bedeutsam, wertvoll und überlegen angesehen, Frauen* hingegen als emotional, passiv, unbedeutsam und minderwertig. Damit verbunden wurden ihnen unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche zugeschrieben: Beruf und Politik versus Familie, öffentlich versus privat. Die Folge dieser Einteilung noch heute ist nicht nur, dass Frauen* immer noch im Vergleich zu Männern* als minderwertig angesehen werden, sondern auch, dass ihre Tätigkeiten im famiIiären Bereich nicht als Arbeit bezeichnet werden und unbezahlt sind. Sie finden auch keinerlei Niederschlag im Bruttosozialprodukt (der Berechnung des Wertes der Gesamtleistung unserer Volkswirtschaft). Ihre Arbeit im beruflichen Bereich wird ebenfalls tiefer bewertet und schlechter entlöhnt. Die ständige Berufung auf diese Minderwertigkeit führte dazu, dass ihnen schliesslich auch das Recht abgesprochen wurde, politische Rechte zu fordern.
  • Ein Teil der Männer* war und ist auch heute noch nicht dazu bereit, ihre Vorrechte, Vorteile und Bequemlichkeiten aufzugeben, die mit dieser Einteilung und Wertung der Geschlechter und ihrer Rollen verbunden sind. Den Frauen* und ihren Möglichkeiten, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren, waren und sind immer noch enge Grenzen gesetzt – politisch (Männergremien), ökonomisch (u. a. Lohnungleichheit), zeitlich (Ressourcen) und sozial (Care-Arbeit). Dies macht die Überwindung der Defizite in der Gleichstellung so zäh.
  • Eine der tiefgreifendsten Konsequenzen, die die Frauen* durch das ihnen verweigerte Stimmrecht erfahren haben, mögen wohl darin bestehen, dass viele von ihnen den Glauben an die eigene Minderwertigkeit verinnerlicht haben. Die ständige Aufforderung, erst ‘wie Männer’ werden zu müssen, um Gerechtigkeit erfahren zu dürfen, ist ein wiederholter und immerwährender Angriff auf ihre Würde.
  • Bei alldem handelt es sich nicht um Vergangenes; Frauen* erleben Diskriminierung, Ungerechtigkeit und Entwürdigung bis hin zu häuslicher und öffentlicher Gewalt, nach wie vor. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 sind – trotz aller Errungenschaften – die Benachteiligungen nicht überwunden. Frauen* werden immer noch so behandelt, als hätten sie die Gleichstellung nicht verdient.
  1. Blick nach vorn: Call for Action! «Dampf machen»

Wir fordern den Bundesrat auf, in der nächsten Session einen Tag des Erkennens und Anerkennens des Unrechts und der Konsequenzen der Verweigerung des Frauenstimmrechts anzusetzen. Ziel ist es, aus den identifizierten Defiziten einen zeitlich verbindlichen Aktionsplan zur Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung zu verfassen. Das gewonnene Wissen und Verständnis sollen dazu führen, dass sich die vereinigte Bundesversammlung, die Regierung, aber auch die Öffentlichkeit, besonders die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, ihrer kollektiven Verantwortung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse bewusst werden, um Diskriminierung zu überwinden – in jeglicher Form.

Zürich, 7. Februar 2021

Andrea Maihofer

Cécile Speitel

Elke Zappe

Elli von Planta

Mary Mayenfisch

Maya Dougoud

Marialuisa Parodi

Zita Küng

Fussnoten:

[1] Bundesblatt Nr. 10. Bern. 7.3.1957: 729. Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten vom 22.2.1957 ist eine ausführliche Stellungnahme des Bundesrates anlässlich zweier Postulate von Ständerat Picot und Grendelmeier zur dieser Thematik. Botschaft 1957

[2] Botschaft 1957, S. 782

Das Manifest als PDF-Dokument herunterladen:

Deutsch / Französisch / Italienisch / Englisch

Poster A2

Deutsch / Französisch / Italienisch

Luciana Thordai-Schweizer (*1929)

Am 3. Februar 1959 streikt Luciana Thordai-Schweizer gemeinsam mit 50 Kolleginnen. Die Lehrerinnen am Basler Mädchengymnasium legen ihre Arbeit nieder, um gegen den Ausgang einer eidgenössischen Abstimmung zu protestieren: Zwei Tage zuvor haben die Schweizer Männer das Stimm- und Wahlrecht für Frauen abgelehnt. Der Protest geht als «Basler Lehrerinnenstreik» in die Schweizer Geschichte ein.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Eigentlich will Luciana Schweizer nicht Lehrerin werden. Sie möchte Medizin studieren. Doch ihr Vater verbietet ihr das Medizinstudium – es sei gesundheitlich zu anstrengend für eine junge Frau. So arbeitet sie zunächst als Sekretärin bei einem Basler Transportunternehmen, anschliessend ein Jahr lang als «student employee» in Südengland bei der Ciba, der heutigen Novartis. Doch sie ist «todunglücklich» im Büroberuf und kehrt in die Schweiz zurück. Sie studiert in Basel und Paris Französisch, Englisch und Geschichte, besucht Psychiatrievorlesungen für NichtmedizinerInnen und ergreift den Lehrerinnenberuf.

1956 beginnt Luciana Schweizer am Basler Mädchengymnasium – umgangs-sprachlich «Affenkasten» – zu unterrichten. Eine Klasse umfasst knapp vierzig Schülerinnen. Viele der Lehrerinnen des Basler Mädchengymnasiums engagieren sich seit Jahren für die politischen Rechte der Frauen, zum Beispiel im Basler Frauenstimmrechtsverein. Den Lehrerinnen wird nicht nur die politische Gleichberechtigung vorenthalten, sie erleben auch in ihrem Berufsalltag erhebliche Diskriminie-rungen gegenüber den männlichen Kollegen. So verdienen die Lehrer mehr als die Lehrerinnen. Überdies gilt für Frauen die (nach dem Ersten Weltkrieg eingeführte) «Zölibatsklausel», die mit einem Überschuss an Lehrkräften begründet wird: Heiratet eine Lehrerin, verliert sie ihre feste Stelle, kann höchstens als schlechter bezahlte feste Vikarin mit einem Jahresvertrag weiterarbeiten und muss ihre Pensionskasse aufgeben.

Diese Diskriminierungen erklären zusätzlich die Empörung im Lehrerinnenzimmer am Montagmorgen nach der Abstimmung. Denn am Vortag, dem 1. Februar 1959, hatte die männliche Stimmbevölkerung die erste eidgenössische Vorlage zur Einführung des Frauenstimmund -wahlrechts mit einer Mehrheit von 66 Prozent verworfen. Die Lehrerinnen wollen diesen Entscheid nicht stillschweigend hinnehmen. Die spontane Idee des Streiks kommt von der Historikerin, Lehrerin und ehemaligen Konrektorin Dr. Rut Keiser. Für Luciana Schweizer ist sofort klar, dass sie sich dem Streik anschliesst, obwohl sie sich eigentlich nicht besonders für das Frauenstimmrecht interessiert. Denn sie erkennt, wie wichtig der Kampf für die politischen Rechte für ihre älteren Kolleginnen ist: «Diese Frauen waren gebildet, gescheit, politisch interessiert, aber durften nicht stimmen gehen. Sie haben mit Herzblut gekämpft. Ich habe mich aus Solidarität am Streik beteiligt.»

Am nächsten Morgen klingelt es um 10 Uhr an der Haustür der Lehrerin. Es ist die Schulklasse, die um diese Zeit eine Geschichtsstunde bei ihr hätte. Der Rektor hatte die Schülerinnen nach Hause geschickt, nachdem keine der Lehrerinnen zur Arbeit erschienen war. Luciana Schweizer ist erleichtert – der Streikaufruf ist also befolgt worden. Um 12 Uhr berichtet dann auch Radio Beromünster über den Lehrerinnen-streik. Am 3. Februar 1959 hätten 39 der ungefähr 50 Lehrerinnen unterrichten müssen. Bis auf zwei, die nicht fest angestellt sind, unterzeichnen alle Lehrerinnen die Solidaritätserklärung. Auch die beiden Schulsekretärinnen streiken.

Die Konsequenzen des Streiks sind zunächst ungewiss. Einige der Kollegen und auch der Rektor haben Verständnis für den Unmut der Lehrerinnen. Andere Lehrer reagieren missmutig. Die Zeitungen berichten – sogar die New York Times – und die Lehrerinnen erhalten viele Zuschriften, meist unterstützender Natur. Als sich der Erziehungsrat mit der Protestaktion befasst, spricht Luciana Schweizer als Teil einer Dreierdelegation vor der Inspektionsbehörde. Diese beschränkt sich auf einen schriftlichen Verweis und streicht den streikenden Lehrerinnen einen Tagessold.

Der Basler Lehrerinnenstreik ist Ausdruck der starken Frauenstimmrechtsbewegung im Kanton Basel-Stadt, der 1966 als erster deutschsprachiger Kanton das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Frauen einführt.

Im selben Jahr heiratet Luciana Schweizer den ungarischen Arzt Stefan Thordai. Auch nach ihrer Zeit am Basler Mädchengymnasium beschäftigt sich die Lehrerin mit dem Streik. Sie gehörte 1959 zwar nicht zu den Initiantinnen der Protestaktion, wird aber zu einer wichtigen Mitstreiterin. Sie hält Reden, gibt Interviews und hält die Erinnerung wach, dass die politischen Rechte erkämpft werden mussten. Gleichzeitig sensibilisiert der Streik Luciana Thordai-Schweizer für Frauenrechte. Vor dem Streik politisch wenig interessiert, war sie seit 1971 nur zweimal nicht an der Urne. Und der Kampf für Gleichberechtigung ist für sie nicht abgeschlossen: «Es ist noch lange nicht alles erreicht.» (Quelle: EKF).

«Diese Frauen waren gebildet, gescheit, politisch interessiert, aber durften nicht stimmen gehen. Ich habe mich aus Solidarität am Streik beteiligt» Luciana Thordai-Schweizer, 2018