Prosit 2021! Stossen wir auf unser Geschichtsbewusstsein an!

Es ist noch jung, das Jahr. Doch erste Medien stimmen sich bereits auf den 50. Jahrestag der Abstimmung vom 7. Februar 1971 ein: Das Männermehr sagte Ja zum Stimm- und Wahlrecht für die Schweizerinnen auf Bundesebene. Genau einen Monat später, am 7. März, konnten sie erstmals zur Urne. Es erwarten uns also noch weitere Gedenktage, an denen vor 50 Jahren irgendetwas zum ersten Mal passierte. Die einjährige Auffrischung zur jüngeren Schweizer Geschichte möge im ganzen Land gut ankommen.

„Frauen.Stimm.Recht“ titelt der Chefredaktor eines Wochenmagazins in seinem letzten Editorial. Um dann die Länder Estland, Armenien und Kirgisistan aufzuzählen, wo Frauen gut doppelt so lang über politische Rechte verfügen wie hierzulande. „Kein Ruhmesblatt also für…“

Ich erzähle meinem Partner von meiner Lektüre und frage: „Was denkst du, wie geht der Satz weiter?“ Er: „Na ja, so schwierig ist das nicht. Kein Ruhmesblatt für die Schweiz? – …für die Schweizer? – …für die Schweizer Männer?“ Ich verneine jedes Mal. Er ist nun doch etwas überrascht: „Sag schon.“ Ich: „Kein Ruhmesblatt also für Mutter Helvetia.“ Wir müssen lachen. Doch gleichzeitig denke ich an meine Lieblings-Linguistin Luise F. Pusch und ihre anschauliche Analyse, die in vielen Zusammenhängen gilt. Sie nennt es „die Vaporisierung des handelnden Subjekts“.

Die Zeitschrift „Bildung Schweiz“ nimmt ebenfalls Bezug auf unsere bekannte allegorische Symbolfigur. Der Beitrag „Ein halbes Jahrhundert Helvetia“ liefert eine Zusammenstellung über das vielfältige Engagement – zeitgeschichtlich und gegenwärtig – zur Thematik und zudem einige Hinweise und Links, die für den Unterricht dienlich sein können.

Ich stutze. Helvetia geht weit zurück, bis in die keltische Zeit, erinnere ich mich. Mit der Gründung der Helvetischen Republik 1798-1803 taucht der alte Bezug wieder auf. „Helvetia ist die vom Volksstamm der Helvetier abgeleitete neulateinische Bezeichnung für die Schweiz und eine allegorische Frauenfigur, welche die Schweiz bzw. die Eidgenossenschaft versinnbildlicht“, heisst es bei Wikipedia. Seit der Gründung des Bundesstaats 1848 heisst die Schweiz – offiziell und alle Landessprachen umspannend – auch Confoederatio Helvetica. So wird Helvetia, schon ab 1850 auf dem Zweifränkler, zum Bild für die Einheit des modernen Bundesstaates, der gerade aus dem Staatenbund entstanden war.

Foto: Tula Roy, Titelbild der Chronik 1916-1991 von Anneliese Villard-Traber „Weit gebracht?“ mit der Helvetia-Skulptur der Basler Künstlerin Bettina Eichin, hg. von der Vereinigung für Frauenrechte Basel, 1992

Helvetia steht für die ganze Eidgenossenschaft – möchte man meinen. Weist der Titel „Ein halbes Jahrhundert Helvetia“ nicht auch auf die Zeit davor, auf den mehr als 120-jährigen Ausschluss der Frauen von der politischen Partizipation? Ich möchte in der Aussage gerne lesen, dass es erst seit einem halben Jahrhundert angebracht, mehr noch, legitim ist, von einer Demokratie zu sprechen; Helvetia bestätigt es.

Wer die Begriffe Demokratie und Männerdemokratie als Synonym versteht, wird vermutlich kaum über den Unterschied nachdenken. Doch die politische Gleichberechtigung ist nicht allein für die Frauen wichtig, sie ist auch eine Notwendigkeit für eine Demokratie, die diese Bezeichnung verdient und in der eine pluralistischere Politik zum Tragen kommen kann als im Männerstaat; dass Frauen die Mehrheit sind, sei auch wieder einmal gesagt.

Es gilt ja heute nicht mehr als zeitgemäss, zwischen den beiden häufigsten Geschlechtern zu unterscheiden. Doch wenn die einen sich während der längsten Zeit politisch beteiligen konnten und die anderen nicht, dann gibt es halt eine Trennlinie. Diese Beteiligung ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns also über unsere staatspolitische Menschwerdung vor fünfzig Jahren.

Der Schreiber der Titelgeschichte „50 Jahre? – Stimmt!“ in dem anfangs erwähnten Magazin freut sich anscheinend auch. Sein Blick auf die Zeit vor 1971 bleibt hingegen unbeirrt; gelernt ist gelernt: „Von nun an dürfen die Frauen – endlich! – auch in der demokratischsten aller Demokratien zur Urne schreiten …“

Über Ingrid Rusterholtz

Ingrid Rusterholtz, 1949, Lehrerin und Heilpädagogin, Dozentin, Gleichstellungsbeauftragte Basel-Stadt. Mit meinem Lebens- und Sharing-Partner zwei Töchter 1980/1982 und drei Grosskinder. Kurse, Referate, Aufsätze im Themenspektrum Schule, Sprache, Gewalt,  un-/bezahlte Arbeit, Gender und Perspektive.

 

 

 

 

 

Sorry für das späte Frauenstimmrecht

Im eben angelaufenen Jahr wird man sich eingehend damit befassen, dass vor 50 Jahren – endlich – auch in der Schweiz das Frauenstimmrecht eingeführt wurde. Dabei wird man nicht nur jubilieren, sondern sich hoffentlich auch vergegenwärtigen, was die Gründe dafür waren, dass diese Reform derart spät zustande kam. Und dabei sollte man bis zur Frage vorstossen, ob ähnliche mentale Blockaden noch immer bestehen und weiterwirken, natürlich im eng verwandten Fragen wie Chancen- und Lohngleichheit, aber auch in anderen Reformfragen, die heute ebenfalls in der politischen Agenda stehen und auf die lange Bank geschoben werden. Der Typus der 323’882 Stimmberechtigten (immerhin 34,3%), der selbst am 7. Februar 1971 noch immer gegen die längst fällige war, ist nicht ausgestorben.

Seit einigen Jahren ist es üblich – und das ist eine gute und zugleich fragwürdige Gepflogenheit -, sich für Fehlverhalten früherer Generationen zu entschuldigen. Dabei geht es um gravierende Verstösse gegen heutige Rechtsvorstellungen, und dabei ist es wichtig, wer sich entschuldigt – nicht einfach eine Privatperson oder ein Repräsentant einer halböffentlichen Vereinigung. Entschuldigungen werden von Offizialpersonen abgegeben und erwartet, von Regierungsmitgliedern und kirchlichen Würdenträgern.

Diese neue Gepflogenheit hat auch die Schweiz erfasst. 1995 hat sich Bundespräsident Kaspar Villiger für die schweizerische Mitwirkung an der antisemitischen Passmarkierung (Stichwort: J-Stempel 1938) entschuldigt und dafür Anerkennung wie Kritik geerntet. Weniger bekannt ist die Entschuldigung, die Bundespräsident Alphons Egli bereits 1986 im Nationalrat für das den Jenischen angetane Unrecht abgegeben hat (Stichwort: Kinder der Landstrasse). Diesem Akt folgten die Entschuldigungen der beiden Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf im September 2010 und Simonetta Sommaruga im April 2013 wegen der Heim- und Verdingkinderpraxis, nicht wie im Fall Eglis in einer laufenden Parlamentsverhandlung, sondern in einem speziellen Auftritt und auch in Gegenwart von Opfern. Die bundesrätlichen Entschuldigungen erschienen als persönliche Auftritte und nicht als Akte der Gesamtregierung, obwohl sie in zwei Fällen von bundespräsidialer Warte und 1995 ausdrücklich im Namen «des Bundesrats» ausgingen.

Ein Blick auf die von Bundespräsident Egli gewählte Formulierung macht zwei besondere Aspekte sichtbar: Die Entschuldigung galt Vorkommnissen, die «vor mehr als zehn Jahren» passierten. Inhaltliche Distanzierungen können in dem Masse leichter fallen, als die Distanz zum Vorkommnis gross ist. Im Weiteren sprach Egli sein Bedauern für die Rolle des Bundes in dieser Angelegenheit aus und fuhr dann fort: „Ich scheue mich sogar nicht, mich in der Öffentlichkeit dafür zu entschuldigen…». Auf blosses Bedauern folgte – sogar – eine verbindlichere Entschuldigung. Im Japanischen soll es mindestens fünf Abstufungen von verbalen Verbeugungen geben (https://gogonihon.com/de/blog/sumimasen-oder-gomennasai-entschuldigung-auf-japanisch/).

In unseren Breitengraden kommt ein «T’schuldigung» schnell über unsere Lippen und entspringt oft nicht wirklichem Bedauern und will auf billige Weise das Gegenüber verpflichten, die Sache nicht tragisch zu nehmen (Stichwort: Löschtaste). Streng genommen kann im Grunde nur das Gegenüber entschuldigen, das reflexive «sich» ist eigentlich anmassend.

Bereits im Hinblick auf die erste gesamtschweizerische Abstimmung zur Einführung des Frauenstimmrechts haben 1958 beide noch männlich zusammengesetzte Kammern mit einem überwältigenden Mehr für die Aufhebung der politischen Frauendiskriminierung gestimmt (im Nationalrat mit 96:43 und im Ständerat mit 25:12 Stimmen). Einige dieser Volks- und Kantonsvertreter stimmten allerding nur darum dafür, weil sie davon ausgingen, dass bei der Volksabstimmung schon ein ablehnendes Votum rauskommen und damit für einige Zeit in dieser lästigen Sache wieder Ruhe eintreten wird. Wie das Nein vom 1. Februar 1959 zeigte, sollten sie Recht bekommen.

Zu einer formellen Entschuldigung für die jahrelange Rechtlosigkeit in politischen Dingen wird es anlässlich des 50 Jahr-Jubiläums wohl nicht kommen, hingegen zu mehr oder weniger ehrlichen Bekundungen des Bedauerns. Was man aber machen könnte: Man könnte alle Männer des heutigen National- und Ständerats in einer „konsultativen“ Abstimmung nochmals über die Einführung des Frauenstimmrechts entscheiden und ernsthaft darüber nachdenken lassen, ob sie und warum sie 1958 allenfalls dagegen gewesen wären und ob heute der Meinung sind, dass ein Nein schon damals eindeutig und zutiefst ungehörig war.

Über Georg Kreis

Georg Kreis, em. Prof. für Geschichte der Universität Basel und Herausgeber des Buches „Das Basler Frauenstimmrecht. Der lange Weg zur politischen Gleichberechtigung von 1966.“ Christoph Merian-Verlag 2016. 

 

Emilie Lieberherr (1924-2011)

«Mänscherächt für beidi Gschlächt!», fordert Emilie Lieberherr am 1. März 1969 auf dem Bundesplatz am «Marsch nach Bern». Gemeinsam mit 5’000 Demonstrantinnen verlangt sie das Wahl- und Stimmrecht für Frauen. Der Druck auf den Bundesrat wird so gross, dass er noch im selben Jahr eine Vorlage für die Einführung des Frauenstimmrechts präsentiert.

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Emilie Lieberherr wächst in einfachen Verhältnissen in Erstfeld im Kanton Uri auf. Die Mutter ist gebürtige Italienerin und Damenschneiderin, der Vater ein Toggenburger Eisenbahner. Obwohl Emilie Lieberherr reformiert ist, besucht sie das katholische Internat Theresianum Ingenbohl im Kanton Schwyz, das sie 1942 mit dem Handelsdiplom abschliesst. Die darauffolgenden Jahre arbeitet sie bei der Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich und absolviert die Wirtschaftsmatura. Anschliessend studiert sie Nationalökonomie und Pädagogik in Bern, ihr Studium finanziert sie sich als Personal- und Verkaufstrainerin an der Berufsschule.

In dieser Zeit lernen sich Emilie Lieberherr und Hermine Rutishauser kennen. Die beiden verbringen die darauffolgenden 60 Jahre – bis an ihr Lebensende – gemeinsam. Ende der 1950er Jahre zieht es die zwei Frauen in die Welt hinaus. Sie reisen in die USA und arbeiten von 1957–1959 in verschiedenen Anstellungen als Erzieherinnen und Hausangestellte.

Zurück in der Schweiz tritt Emilie Lieberherr 1960 in Zürich eine Stelle als Berufsschullehrerin für das Verkaufspersonal an. 1961 ist sie Mitbegründerin des Schweizerischen Konsumentinnenforums, das sie von 1965–78 präsidiert. Im Jahr 1965 promoviert sie an der Universität Bern.

Emilie Lieberherr engagiert sich im Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht. 1959 lehnten zwei Drittel der stimmberechtigten Männer die erste eidgenössische Vorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts ab. Die Enttäuschung und Empörung der Stimmrechtsbefürworterinnen ist gross. Hinzu kommt, dass die Schweiz 1963 dem Europarat beitritt und beabsichtigt – mit einigen Jahren Verzögerung –, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu unterzeichnen. Allerdings will der Bundesrat zwei Vorbehalte anbringen: einen für die fehlenden politischen Rechte der Frauen sowie einen weiteren für die ungleiche Ausbildung von Mädchen und Jungen. Gegen diese Absicht des Bundesrates protestieren Frauenrechtlerinnen mit unterschiedlichen Aktionen. Dabei fordert insbesondere die Neue Frauenbewegung direkte Aktionsformen: einen Protestmarsch nach Bern. Dem Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht ist dies zu radikal. Der Zürcher Frauenstimmrechts-verein aber zeigt sich kämpferischer. Er bildet ein Aktionskomitee und ruft gemeinsam mit Delegierten aus Basel-Stadt und Winterthur zum Protestmarsch auf.

Am 1. März 1969 demonstrieren am «Marsch nach Bern» rund 5’000 Frauen (und Männer) gegen die weitere Verzögerung der Einführung des allgemeinen Stimmund Wahlrechts. Als Präsidentin des Zürcher Aktionskomitees hält Emilie Lieberherr eine couragierte und vielbeachtete Rede auf dem Bundesplatz. Sie skandalisiert die vom Bundesrat geplanten Vorbehalte zur Unterzeichnung der EMRK: «Diese Nachricht hat unsere gut eidgenössische Geduld aufs Höchste strapaziert. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen und hat unser Vertrauen in den Bundesrat erschüttert. Wir stehen hier nicht als Bittende, sondern als Fordernde.» Im Anschluss an ihre Rede setzt auf dem Bundesplatz ein Pfeifkonzert mit Trillerpfeifen ein.

Der «Marsch nach Bern» erregt schweizweites Aufsehen und erhöht den Druck auf den Bundesrat. Das Parlament lehnt es ab, die Menschenrechtskonvention nur mit Vorbehalten zu unterzeichnen. Darauf präsentiert der Bundesrat noch im selben Jahr eine Vorlage für die Einführung des Frauenstimmrechts. Diese wird 1971 auf eidgenössischer Ebene angenommen.

Ein Jahr zuvor hatte der Kanton Zürich das kantonale Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt. Emilie Lieberherr – als bekannte Vorkämpferin für die Frauenrechte – wird am 8. März 1970 als erste Frau für die Sozialdemokratische Partei (SP) in den Zürcher Stadtrat gewählt. 1978 zieht sie als erste Deutschschweizer Frau in den Ständerat ein. Und nach der Einsetzung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen wird sie deren erste Präsidentin (1976–1980). Emilie Lieberherr engagiert sich zeitlebens für die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung der Frauen. Sie wirkt mit an der Botschaft des Bundesrates zur 1976 eingereichten Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» und setzt sich für ein neues Eherecht ein.

Nach Auseinandersetzungen mit ihrer Partei zieht sie sich 1983 als Ständerätin zurück; 1990 wird sie endgültig aus der SP ausgeschlossen. Sie bleibt aber weiterhin Vorsteherin des Zürcher Sozialamtes. Unter ihrer Leitung wird die Alimentenbevorschussung eingeführt, es werden zahlreiche Altersheime sowie Jugendtreffs geschaffen und Programme für arbeitslose Jugendliche initiiert. Nach 24 Jahren zieht sie sich 1994 als Stadträtin zurück. 2011 stirbt sie mit 86 Jahren (Quelle: EKF).

«Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte.» Emilie Lieberherr, 1969

 

 

 

 

Die Männer waren das Nadelöhr

Warum stimmten zwei Drittel des Männervolks 1959 gegen das Frauenstimmrecht? Wie erklärt es sich, dass zwölf Jahre später zwei Drittel der Männer dafür waren? Das sind die beiden Schlüsselfragen, um für den Schweizer Sonderfall eine Erklärung zu finden. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs kannten auch andere europäischen Länder, insbesondere die drei katholischen Frankreich (1944), Italien (1946) und Belgien (1948), kein Frauenstimmrecht. Der Sonderfall beginnt gleich danach. Dazu gehörten noch eine faschistische Diktatur (Portugal, 1974) und ein reaktionäres Fürstentum (Lichtenstein, 1984).

Regression zwischen 1929 und 1959

Die Frage nach dem eidgenössischen Sonderfall wird noch schärfer angesichts der Tatsache, dass die Schweiz 1929 dem Frauenstimmrecht näher stand als 1959. 1929 kamen für eine von 13 Frauenverbänden gestartete und den beiden Linksparteien unterstützte Petition 250‘000 Unterschriften zusammen. Das entspräche heute 600‘000 Unterschriften. Gut 170‘000 Frauen und knapp 80‘000 Männer hatten unterschrieben. Das Frauenstimmrecht dürfte zwar auch 1929 an einer Mehrheit der Stimmen und erst recht der Stände gescheitert sein. Aber das Resultat wäre nicht so katastrophal ausgefallen wie dreissig Jahre später.

Was ist in der Zwischenzeit passiert? Eine erste Regression bedeutete die Infragestellung der weiblichen Berufstätigkeit in den 1930er Jahren. So führten die Katholisch-Konservativen eine Kampagne gegen das „Doppelverdienertum“ durch. Jungkonservative wollten den Frauen die ausserhäusliche Arbeit völlig verbieten. Der Katholische Frauenbund, der selber das Frauenstimmrecht ablehnte, war über die eigene Parteijugend derart entsetzt, dass er sie mit den „Herrenmenschen Mussolinis“ und „Hitler-Deutschland“ verglich. Aber etliche der Jungen der 1930er Jahre waren die Politiker der 1950er Jahre.

Während des Krieges wurde die faktisch gestiegene Berufstätigkeit der Frauen statistisch unterschlagen. Diese fand vor allem in karitativen Bereichen und in der Landwirtschaft statt oder war Teilzeitarbeit. Die Basler Historikerin Regina Wecker verbindet die Verschleierung der weiblichen Leistungen und die Überbetonung der männlichen mit der Verschleierung der „Nützlichkeit für den Gegner“ und der Überbetonung der militärischen „Abwehr gegen den Feind“. Der Rückzug ins Reduit, der aus dem meisten Grenzsoldaten wieder Arbeiter und Angestellte machte, diente nicht zuletzt der „Aufrechterhaltung der (Geschlechter-)Ordnung“. Ein „stärkerer“ und damit „sichtbarerer Einbezug von Frauen in die marktorientierte Wirtschaft hätte sowohl die männliche Hegemonie gefährdet, als auch die Siegerpose der Armee unglaubwürdig gemacht.“

Wehrmann und Hausfrau

Die Lebenslüge der Nachkriegs-Schweiz, sie verdanke ihre Verschonung primär der militärischen Abwehrbereitschaft und nicht der wirtschaftlichen Kollaboration, hängt eng mit der verschärften Ausgrenzung der Frauen zusammen. Zudem erlaubte es das Reduit, die Einheit von Männer-Staat und Männer-Heer und den Gegensatz von Wehrmann und Hausfrau im Kalten Krieg zu reaktivieren.

Der Bundesrat brachte diese Geschlechtertrennung 1958 in seiner Botschaft zum Frauenstimmrecht auf den Punkt: „Das Stimmrecht wird als Korrelat der Wehrpflicht aufgefasst.“ Unter Verweis auf die Landsgemeinde schreibt er weiter: „An ihr konnte nämlich nur der waffenfähige Bürger mitreden. Da als waffenfähig der Mann allein galt, konnte nur er als stimm- und wahlberechtigt angesehen werden.“ Diese Ideologie, die ein fester Bestandteil der Geistigen Landesverteidigung war, war in der Romandie viel schwächer verankert. Hier liegt die Haupterklärung für die Ja-Mehrheiten in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg.

Neben dem grossen Röstigraben gab es einen – allerdings kleineren – Konfessionsgraben. Bei einem durchschnittlichen Ja-Anteil von 33,1 Prozent lag der protestantische bei gut 37% und der katholische bei etwa 25%. Bei den Katholiken, deren Kirche selbst in den Städten immer noch im Dorf stand, wirkte das, was der nationalrätliche Hauptsprecher gegen das Frauenstimmrecht so formulierte: „Der männliche Priesterstand schliesst in allen Graden und Funktionen die Frau aus“.

Krise von Militarismus und Männlichkeit

Ab der zweiten Hälfte der 1960er Jahre erfahren sowohl der Militarismus als auch der Klerikalismus eine Aufweichung. Es ist kein Zufall, nimmt die Zahl der Militärverweigerer zwischen 1966 und 1971 ebenso spektakulär zu wie die der männlichen Frauenstimmrechtsbefürworter. Die Zahl der Verweigerer wuchs von 40 (1965) auf 122 (1966) und steigerte sich bis 1971 auf 227. Wie dramatisch die Erosion der Einheit von Bürgersoldat und Männlichkeit war, zeigen die zahllosen Konflikte um die Haarlänge im Militär und im Zivilen. Lange Haare waren der doppelte Beweis für eine unmilitärisch-weibliche Haltung und für eine armeekritische Einstellung. Die Schweizer Männer wurden reif für das Frauenstimmrecht, als sie begannen, längere Haare zu tragen. Gemäss bundesrätlicher Einschätzung vom Sommer 1969 seien „bei den Jungen wohl 90% oder noch mehr für das Frauenstimmrecht“.

Innerhalb des Katholizismus kam es zwar nicht zur kirchlichen Gleichberechtigung der Frauen, aber zu einer allgemeinen Liberalisierung. Und diese fand ihren stärksten Ausdruck in der Stimmrechtsfrage. Der Ja-Anteil der katholischen Männer stieg zwischen 1959 und 1971 von 25% auf gut 60%. Damit lag er immer noch unter dem Durchschnitt von 65,7%, aber der konfessionelle Graben war kleiner geworden. Immer noch gross war der Sprachengraben. Lag der Ja-Anteil 1971 in der Romandie deutlich über 80 Prozent, gelangte in der Deutschschweiz nur Baselstadt auf diese Höhe.

Für den spektakulären Ja-Sprung von 33,1 Prozent auf 65,7 Prozent innert zwölf Jahren werden auch andere Erklärungen vorgebracht. Die am stärksten verbreitete ist gleichzeitig die falscheste: die Modernisierung von Haushalt und Arbeit. Die weibliche Berufstätigkeit war seit den 1880er Jahren nie so tief wie 1971. Sie betrug bloss 28 Prozent, obwohl die Ausländerinnen, die zur drei Vierteln berufstätig waren, den Durchschnitt anhoben. Wer das deutliche Ja zum Frauenstimmrecht 1971 mit strukturellen Veränderungen in der Frauenwelt erklärt, ist daran zu erinnern, dass die meisten Frauen bereits in den 1950er, wahrscheinlich schon in den späten 1920er Jahren für das Frauenstimmrecht waren. Das „Nadelöhr“ für das Frauenstimmrecht bildeten, wie das Peter von Roten, der Ehemann der „Laufgitter“-Autorin Iris von Roten, schon in den 1950er Jahren betont hat, die Männer.

Über Josef Lang:

Josef Lang, alt Nationalrat, Historiker, Dr. Phil. Er veröffentlichte im Mai 2020 das Buch „Demokratie in der Schweiz“ (Verlag Hier und Jetzt), das dem Kampf um das Frauenstimmrecht breiten Platz einräumt.