Ob also die Gesellschaft eine andere geworden ist

Im Frauenkulturarchiv Graubünden haben wir immer mal wieder Studierende oder Maturanden und Maturandinnen, die Material für ihre Abschlussarbeiten suchen. Die Betreuung dieser jungen Leute macht besonders Spass, weil sie frischen Wind in gängige Fragestellungen bringen. Das ist sehr erfreulich. Im Zentrum steht nun das Frauenstimmrecht mit seinen Auswirkungen auf die heutige Politik und Gesellschaft. So interessiert etwa, wie Frauen die Bündner Politik und die Abstimmungen beeinflussen und wie sich das Stimmrecht auf die kantonalen Vorlagen auswirkt. Ob also die Gesellschaft eine andere geworden ist durch das Stimm- und Wahlrecht der Frauen.

Damit eröffnen sich nicht nur für die Studierenden neue Erkenntnisse, sondern auch für unser Archiv. Denn solche Fragen spornen uns an Kontakte, z. B. zu Politikerinnen, herzustellen oder neue Wege für die Recherchen zu finden. Denn das Material zur Frauen- und Geschlechtergeschichte ist – wie wir alle wissen – äussert knapp bemessen, da, wo illustre Personen fehlten, die ihren Nachlass in ein Archiv gaben oder ganz besonders auch da, wo die ältere Generation von meist Archivaren solche Unterlagen nicht für archivwürdig befand oder sich aus anderen Gründen nicht darum bemühte.

Das Frauenkulturarchiv Graubünden ist 1997 als Stiftung gegründet worden. Gerade in einer Zeit, als die Pionierinnen des Frauenstimmrechts noch rüstig waren und ihrer Dynamik folgend, Material und Dokumentation wie Mediensammlungen und einschlägige Bücherreihen ins Archiv gaben. In Graubünden sei an Isa Hämmerle-Planta (1922-2012) erinnert, die als Präsidentin der Frauenzentrale Graubünden einen beharrlichen Kampf für das Frauenstimmrecht führte oder die 2008 verstorbene Elisabeth Lardelli-von Waldkirch, ursprünglich eine Bernerin, die als Juristin und erste Bündnerin mit Anwaltspatent in Graubünden sehr engagiert war und als Politikerin und wiederum erste Bündner Nationalrätin für die Gleichstellung Zeichen setzte. Leider ist es gerade im letzteren Fall nicht gelungen, einen Nachlass zu erhalten, was bedauerlich ist.

Die Maturandin, die im Frauenkulturarchiv Graubünden recherchiert hat, erstellt eine Webseite zum Frauenstimmrechtsjubiläum. Darin wird sie ihre Forschungsergebnisse als Multimedia Reportage veröffentlichen. Darauf dürfen wir gespannt sein!

Dr. phil. Silke Margherita Redolfi, Leiterin Frauenkulturarchiv Graubünden, www.frauenkulturarchiv.ch

Silke Margherita Redolfi ist freischaffende Historikerin und Archivarin sowie Leiterin des Frauenkulturarchivs Graubünden, das sie 1997 mitbegründet hat. Sie hat 2019 ihre Dissertation „Die verlorenen Töchter“ zum Verlust des Schweizer Bürgerrechts bei der Heirat eines Ausländers veröffentlicht. Silke Margherita Redolfi wohnt in Masein (GR).

Emilie Kempin-Spyri (1853 – 1901)

Emilie Kempin-Spyri promoviert und habilitiert als erste Schweizer Juristin. Als Frau wird sie jedoch nicht als Anwältin zugelassen. Sie wehrt sich und beruft sich auf die Rechtsgleichheit in der Verfassung. Dass sie diesen Rechtsgrundsatz auch auf Frauen anwendet, beurteilt das Bundesgericht als «ebenso neu als kühn» und weist die Beschwerde ab. So wandert die Juristin nach New York aus, wo sie eine Rechtsschule für Frauen gründet und als Dozentin lehrt – einige Jahre später dann auch in Zürich. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Emilie Spyri kommt in einer Pfarrersfamilie in Zürich zur Welt. Nach der Schulzeit verbringt sie – wie viele Töchter bürgerlicher Herkunft – ein Haushaltsjahr in Neuenburg, wo sie auf die Rolle als Ehefrau und Mutter vorbereitet werden soll. Sie möchte aber viel lieber an einer Universität studieren. In Zürich wäre dies möglich, denn dort sind seit 1864 auch Frauen zum Studium zugelassen. Doch für ihre Familie sind Studium und Beruf keine Perspektiven für eine Frau. Ihr Vater schreibt in der Neuen Zürcher Zeitung, Frauen seien aufgrund ihrer allmonatlichen Hormonschübe nicht geeignet für die Ausübung des Lehrberufs oder eines öffentlichen Amts. Und auch ihre Tante Johanna Spyri, die Autorin des Kinderbuchklassikers Heidi, bezeichnet Studentinnen als «Mann-Weiber». Als Emilie Spyri 1877 den jungen Pfarrer Walter Kempin heiratet, ist ihr Vater wenig begeistert von dem «modernen» Schwiegersohn und verweigert die Mitgift. Walter Kempin hingegen unterstützt seine Ehefrau, er unterrichtet sie in Latein und Mathematik und sie holt die Matura nach. Mit 32 Jahren beginnt sie das Studium der Rechtswissenschaften. Zu diesem Zeitpunkt hat sie bereits drei Kinder. 

1887 promoviert Emilie Kempin-Spyri in Zürich als erste Juristin im deutschsprachigen Raum. Als ihr ehemaliger Professor sie als Privatdozentin vorschlägt, lehnt die Universität die Wahl einer Frau grundsätzlich ab. Auch der Beruf als Anwältin bleibt ihr verwehrt. Im Kanton Zürich kann nur Rechtsanwalt werden, wer über das Aktivbürgerrecht verfügt. Da dazu auch das Wahlrecht gehört, sind Frauen per Geschlecht vom Anwaltsberuf ausgeschlossen. Besonders stossend ist für Emilie Kempin-Spyri, dass das Aktivbürgerrecht die einzige Bedingung für den Anwaltstitel ist – es werden keinerlei Rechtskenntnisse dafür vorausgesetzt. Sie reicht eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beruft sich auf die Bundesverfassung: «Jeder Schweizer ist vor dem Gesetze gleich.» Für die Juristin umfasst der Begriff «Schweizer» sowohl Männer als auch Frauen. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde mit der Begründung ab, diese Auffassung sei «ebenso neu als kühn; sie kann nicht gebilligt werden». 

Die mangelnden Berufsaussichten führen dazu, dass die Familie im Herbst 1888 nach New York auswandert. Dort gründet Emilie Kempin-Spyri eine höhere Schule (College) für Frauen, die Recht studieren wollen, und unterrichtet als Dozentin. Die Schweizer Juristin und ihre Schule geniessen einen ausgezeichneten Ruf. Ihr Ehemann jedoch wird in New York nicht heimisch; Walter Kempin zieht mit den zwei älteren Kindern zurück nach Zürich. Als der Sohn ernsthaft erkrankt, kehrt auch Emilie Kempin-Spyri 1891 mit ihrer jüngsten Tochter in die Schweiz zurück. 

Wieder in Zürich schreibt sie an ihrer Habilitationsschrift und bewirbt sich von Neuem als Privatdozentin. Nach einer ersten Ablehnung des Gesuchs, erteilt ihr der Erziehungsrat schliesslich die Lehrberechtigung mit dem Vermerk «ausnahmsweise». Um mit ihrer fünfköpfigen Familie finanziell über die Runden zu kommen, führt sie neben der Lehrtätigkeit ein Rechtsberatungsbüro und ihr Ehemann vertritt die Klientinnen und Klienten vor Gericht. Emilie Kempin-Spyri kämpft weiterhin entschlossen für die Zulassung der Frauen zum Anwaltsberuf. Ausserdem unterrichtet sie an der Höheren Töchterschule und gründet die Zeitschrift Frauenrecht. 1893 ruft sie den Frauenrechtsschutzverein, einen Vorläufer des späteren Frauenstimmrechtsvereins, ins Leben und erteilt Frauen unentgeltlich Rechtsauskunft. 

Als sich das Ehepaar Kempin 1895 trennt, zieht Emilie Kempin-Spyri nach Berlin, sie kennt die Stadt von früheren Aufenthalten. Sie betreibt ein Rechtsberatungsbüro und lehrt Rechtswissenschaften an der privaten Humboldt-Akademie. Doch persönliche Schicksalsschläge sowie die andauernde finanzielle Not setzen ihr zu. Als bei ihr ein Krebsleiden diagnostiziert wird und ihre älteste, ledige Tochter schwanger wird – was zur gesellschaftlichen Ächtung der Familie führt – erleidet sie einen Zusammenbruch. Sie kommt in eine Klinik, in der sie nach den ersten drei Wochen weiterhin gegen ihren Willen festgehalten wird. Später wird sie entmündigt und in die damalige Irrenanstalt Friedmatt nach Basel verlegt. Von der Aussenwelt isoliert, erfährt Emilie Kempin-Spyri nicht mehr, wie ihr Einsatz für die Gleichberechtigung der Frauen in Bildung und Recht ihren Nachfolgerinnen allmählich den Weg ebnet: 1898 lässt der Kanton Zürich Frauen zum Anwaltsberuf zu und 1900 erwirbt die erste Schweizerin das Anwaltspatent. Emilie Kempin-Spyri stirbt 1901. (Quelle: EKF)

„Wir Frauen sind im Kampfe um unser gutes Recht auf bessere Bildung leider vielfach auf falsche Bahnen gedrängt worden. Statt frisch und fröhlich an unserem Werke zu arbeiten, mussten wir Schritt auf Schritt die tollsten Vorurteile über unser Können besiegen.“

Emilie Kempin-Spyri, 1897

 

 

 

 

 

Gosteli-Stiftung – das Gedächtnis der Schweizer Frauen

Wussten Sie, dass …

  • Frauen in der Schweiz bereits im Jahr 1905 eine bessere Versorgung der Verdingkinder anstrebten und im selben Jahr den Slogan „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ propagierten?
  • sich 1896 schon rund 100’000 Frauen in etwa 5’000 Vereinen für die Allgemeinheit und das öffentliche Wohl engagierten?
  • sich der Bundesrat bereits 1957 vorbehaltlos für das Frauenstimmrecht aussprach?
  • es aber auch Frauen gab, die kategorisch gegen das Stimmrecht waren?
  • die Frauen auch zu „sogenannt“ männlichen Themen wie dem Fabrikgesetz, wirtschaftlichen Fragen oder der Atomenergie Stellungnahme bezogen?

Banner der Frauenkonferenzen Bern, 1905 (AGoF Bro 8977)

Alle Informationen zu diesen Tatsachen und manches mehr sind in der Gosteli-Stiftung, dem Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung, zu finden.

Wir beherbergen über 450 Archivbestände, davon etwa die Hälfte von Organisationen und Vereinen, z.B. Alliance F, Evangelische Frauen Schweiz EFS, Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen SGBK. Die andere Hälfte umfasst persönliche Nachlässe von Frauen, die in Politik, Wirtschaft, Bildung, Kultur oder Gesellschaft in den letzten 150 Jahren eine wichtige Rolle gespielt haben, z.B. die Politikerin Marie Boehlen, die Juristin Gertrud Heinzelmann oder die Unternehmerin und Wirtschaftspionierin Else Züblin-Spiller. Zum Archiv gehören auch eine Fachbibliothek und eine über 10’000 Dossiers umfassende Zeitungsausschnittsammlung. Aneinandergereiht würden alle Unterlagen in unserem Archiv etwa einen Kilometer ergeben.

Einblick in eine der Soldatenstuben, die Else Züblin-Spiller gründete (AGoF 180 : 81-37)

Diese Dokumente zeugen davon, wie sich Frauen seit Mitte des 19. Jahrhunderts in der Schweiz in vielfältigster Art engagiert und die neuere Geschichte der Schweiz, ohne selber politische Rechte zu besitzen, trotzdem mitgeprägt haben. Die Frauen erhielten die politischen Rechte auf nationaler Ebene bekanntlich erst 1971, sie nahmen aber mit ihren Organisationen an der Gestaltung der Gesellschaft wirksam teil.

Marthe Gosteli im Archiv, Foto: Elsbeth Boss

Unsere Gründerin und Stifterin Marthe Gosteli (22.12.1917 – 17.04.2017) war selbst aktiv in der Frauenbewegung und kämpfte für das Frauenstimmrecht. Sie erkannte, dass die Frauenverbände über umfangreiches Archivmaterial verfügten, diese Dokumente aber verstreut, schwer zugänglich und ungeordnet waren. Die Historikerin Prof. Beatrix Mesmer der Universität Bern bestätigte diese Missstände.1982 gründete Marthe Gosteli die Stiftung und das Archiv mit der Überzeugung, dass „ohne Gleichberechtigung in der Geschichte die Frau nie gleichberechtigt sein wird“. Die grossen Leistungen ihrer Vorgängerinnen und Mitstreiterinnen durften nicht in Vergessenheit geraten. Es war das Ziel von Marthe Gosteli, mit ihrem Archiv die Taten von Frauen für künftige Generationen zu sichern und im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Marthe Gosteli hat damit nicht nur als Frauenrechtlerin, sondern auch als Archivarin und Chronistin der Frauenbewegung Pionierarbeit geleistet. Sie hat den Grundstein dazu gelegt, dass wir heute im Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung einen landesweiten professionellen Service public leisten können.

Die Archivalien und Dokumente aufzuarbeiten und zugänglich zu machen, sind zentrale Aufgaben der Stiftung. Damit werden die Unterlagen für Forschung und Öffentlichkeit verfügbar und können in Wissenschaft, Bildung und Allgemeinwissen einfliessen. So erschliessen wir die Unterlagen in Online-Datenbanken nach internationalen Archiv- und Bibliotheksstandards. Die Materialien sind öffentlich, d.h. für alle Interessierten unentgeltlich zugänglich.

Archiv Verband bernischer Landfrauenvereine, bei den Hühnern, ca. 1928 (AGoF 139-41-08)

Wir – ein Team von drei Fachfrauen mit Teilzeitpensen – legen grossen Wert auf die Beratung im Archiv vor Ort. Wir pflegen aber auch vielfältige Kontakte mit schriftlichen und telefonischen Auskünften. Wir beantworten nicht nur Anfragen zu den Hintergründen des Frauenstimmrechts, sondern recherchieren z.B. nach Eingaben der Frauenorganisationen zum Eherecht, stellen Unterlagen zur Hühnerhaltung, zur Geschichte des Welschlandjahrs oder zur Entwicklung der Pflegeberufe zusammen oder gehen der Frage eines Frauenverbands nach, woher die Biene in ihrem Logo stammt.

Wer recherchiert im Archiv? Unsere Benutzerinnen und Benutzer sind unterschiedlich: Viele Studierende und Forschende besuchen uns, so entstehen jedes Jahr Hochschularbeiten auf der Grundlage unserer Bestände. Schülerinnen melden sich, die für ihre Maturarbeiten überhaupt erstmals in Kontakt mit Archivalien und alten Handschriften kommen, oder Medienschaffende, die nach Bild- oder Informationsmaterial für ihre Beiträge recherchieren. Auch Vertreterinnen von Frauenorganisationen kommen, um Einblick in ihre Geschichte zu erhalten, wenn beispielsweise ein Jubiläum vor der Türe steht. Filme entstehen dank unserem Archiv: Die Regisseurin Petra Volpe hat für „Die göttliche Ordnung“ intensiv in unseren Beständen recherchiert.

Im Hinblick auf 2021 „50 Jahre Frauenstimm- und -wahlrecht“ sind wir in regem Kontakt mit verschiedenen Museen und ProjektmitarbeiterInnen, die für ihre Vorhaben zum Jubiläumsjahr Materialien und Informationen aus unserem Archiv zusammentragen.

Petition für das Frauenstimmrecht, 1929 (AGoF Fotosammlung)

Die Frauenbewegung hat ihre Anliegen und die Vorgehensweise der jeweiligen Zeit angepasst. Als Dokumentationsstelle verfolgen wir auch die aktuellen Debatten und haben z.B. Zeitungsartikel, Broschüren, Flyer und Aufrufe zum Frauenstreik 2019 bei uns archiviert. Wir übernehmen weiterhin gezielt Bestände und Nachlässe von Frauen und Frauenorganisationen. So durften wir vor kurzem den Nachlass von Annemarie Rey entgegen nehmen, die sich unermüdlich für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs einsetzte, oder das Archiv des Schweizerischen Gärtnerinnenvereins, der sich für bessere und gerechtere Arbeitsbedingungen engagierte und sich nach 102 Jahren Vereinstätigkeit aufgelöst hat.

Flugblatt aus dem Archiv der Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch (AGOF 326)

Archivierung und Wissensvermittlung sind nicht gratis. Die Stiftung muss jährlich ein Defizit von durchschnittlich CHF 120‘000 aus ihrem schrumpfenden Vermögen decken. Für die langfristige Sicherung von Stiftung und Archiv und um mit dem digitalen Zeitalter Schritt zu halten, sind Beiträge Dritter notwendig. Der Stiftungsrat strebt eine Mehrsäulenfinanzierung an: Eigenwirtschaftlichkeit, Spenden, Unterstützung durch die abliefernden Frauenorganisationen sowie regelmässige Beiträge der öffentlichen Hand. Der Kanton Bern hat in Beantwortung einer Motion aus dem Jahr 2017 Beiträge in Aussicht gestellt, sofern auch der Bund Beiträge spricht.

Im Juni 2019 hat die Gosteli-Stiftung ein Gesuch um Fördergelder an den Bund eingereicht. Das Gesuch wird derzeit vom Schweizerischen Wissenschaftsrat und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geprüft. Der Nationalrat und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats haben bereits beantragt, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Archivs sicherzustellen: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203006

Die Quellen zur Geschichte der Frauen und Frauenbewegung in der Schweiz sind kontinuierlich am Wachsen. Die Gosteli-Stiftung stellt die Grundlagen sicher, um die Schweizer Frauengeschichte jetzt und zukünftig zu erforschen. Willkommen zum Besuch und zur Recherche!

Besuch im Archiv digital: Video Porträt über die Gosteli-Stiftung produziert anlässlich der Verleihung des Kulturpreises der Burgergemeinde Bern 2017. 

 

Frauenstreik 14. Juni 2019 „Wir machen weiter“ – 14. Juni 2020

Vor einem Jahr war frau am Formulieren, am Organisieren, am Transparente malen für den zweiten nationalen Frauenstreik. Gleiche Rechte für alle* stehen als Forderung über allen Ansprüchen, die bis heute unerfüllt sind, wie Anerkennung und gerechte Verteilung der Haus- und Care-Arbeit, gleicher Lohn für Frau und Mann, Stopp häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung, Stopp geschlechtsspezifische Stereotypen in Kultur, Medien, Erziehung und Werbung. Was am 14. Juni 2019 geschah, übertraf alle Erwartungen: Bis in die Winkel der Schweiz gingen Frauen* und auch Männer – über 500 000 Menschen – auf die Strasse: freudvoll, friedlich und gleichwohl sehr bestimmt. Ein unvergesslicher Tag für viele, auch für mich.

Foto: C. Speitel

Foto: C. Speitel

 

 

 

 

 

 

Bildet Banden! Dieser Aufruf befeuerte. Inspiriert vom 14. Juni 2019 verbündeten sich zum Beispiel Schauspielerinnen. Im Januar 2020 publizierten sie ihr „Manifest für Gleichstellung und Diversität im Film und auf der Bühne. Wo sind die weiblichen Rollen, die für Inhalt stehen statt für Dekoration? Wo bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Wo gibt es im Drehbuch Rollen für Frauen über 40ig? Die Frauen von FemaleAct verlangen „ein Umdenken und Aktualisieren veralteter, diskriminierender und stereotyper Geschlechterrollen und deren Darstellung. (…) Wir fordern mehr diverse Sichtbarkeit in Bezug auf Alter, soziale sowie geografische Herkunft, Aussehen, sexuelle Orientierung und Be-Hinderung im Film und auf der Bühne.“ www.femaleact.ch

Foto: FemaleAct

Foto: C. Speitel

 

 

 

 

 

 

Die vom nationalen Frauenstreik 2019 ausgelösten Kräfte manifestieren sich in der aktuell von Covid-19 bestimmten Zeit umso nachdrücklicher. Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF haben aus wissenschaftlicher und beruflicher Sicht ihre ersten Erkenntnisse publiziert unter dem Titel „Stimmen zu Corona“:

  1. Beobachtungen zum Arbeitsmarkt: Warum klatschen nicht reicht und welche Unterstützung Care Arbeiterinnen in Privathaushalten bräuchten.
  2. Das männliche Gesicht der Krise – ein feministischer Ausstieg?
  3. Care, häusliche Gewalt und Freiwilligenarbeit: Erkenntnisse und Empfehlungen zur Corona Krise

Fragen und Forderungen werden aus Frauen- und Geschlechterperspektive auf den Punkt gebracht. www.frauenkommission.ch und auf Twitter @ekf_cfqf.  

Ich empfehle die Lektüre dieser Serie.

Foto: C. Speitel

Foto: C. Speitel

 

 

 

 

 

 

Im Vorfeld der jetzigen Sommersession der eidgenössischen Räte verbündeten sich über fünfzig Frauenorganisationen mit mehr als zwei Millionen Frauen. Auch unser Verein CH2021 hat den dringenden Appell unterschrieben. Er richtet sich an den Bundesrat und das Parlament: „Vergesst die Frauen* nicht! Ihre geleistete Arbeit in der Krise ist lebenswichtig!“ Die zentrale Forderung für die Bewältigung der Corona Krise heisst in diesem Appell: „Wir bestimmen mit am Verhandlungstisch. (….) Die Finanzierung der Krise in der Schweiz darf nicht auf dem Rücken der Frauen* geschehen.“

Lesen Sie den Appell an den Bundesrat und das Parlament

Foto: Grève féministe Genève

Foto: Grève féministe Genève

 

 

 

 

 

 

Der Appell an den Bundesrat und das Parlament ist ein medienwirksames, starkes Manifest – aber dieses ist längst nicht das einzige. Für den 8. März und mit Blick auf den 14. Juni 2020 sind lokale Gruppierungen wieder aktiv geworden. Sie haben sich online getroffen und ausgetauscht, teilweise über die Sprachgrenzen hinaus. Mehrere Frauen*Streik-Kollektive haben ihre eigenen Grundsatz-Texte formuliert und verabschiedet, z.B. in Zürich oder in Genf.

Foto: Grève féministe Genève

Foto: C. Speitel

 

 

 

 

 

 

Im März 2020, als die behördlichen Anordnungen infolge des Coronavirus unser Leben immer stärker beeinflussten, begannen einige junge und ältere Frauen* vom feministischen Streikkomitee Basel die Situation zu beobachten. Sie analysierten, wie sich das Leben gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich immer aussergewöhnlicher entwickelte. Daraus entstand das aus ihrer Sicht verfasste CAREONA Manifest zu Umverteilung von Macht, Geld, Zeit und Raum. Es sind visionäre Forderungen, aus denen sie in einem nächsten Schritt politische Forderungen ableiten wollen, um diese in entsprechender Form auf Kantons- oder Bundesebene einzubringen.

Foto: C. Speitel

Foto: C. Speitel

 

 

 

 

 

 

Die Liste der Forderungen lässt mich an die Philosophin Carolin Emcke denken, die kürzlich in der Sternstunde von srf zu Gast war (Zum Video, Gespräch ab 30:05 Min). Sie sprach darüber, wie die Corona Krise uns dazu bringe, viele unserer Gewohnheiten, die wir bisher lebten, zu befragen und zu verhandeln. In diesem Sinne verstehe ich die Stimmen vom CAREONA Manifest des feministischen Streikkomitees Basel.

 

Forderungen

Wir sind nicht mehr bereit, das aktuelle System mit seiner Verteilung von Macht, Geld, Zeit und Raum zu akzeptieren, sondern fordern eine solidarische, basisdemokratische, ökologische, diskriminierungsfreie und umsorgende Gesellschaft ohne Maximierung von Profiten.

Umverteilung von Macht

  1. Der Care-Bereich soll sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Der Care-Bereich darf nicht nach kommerziellen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit wie die Güterproduktion funktionieren! Menschen sind keine Waren!
  2. Wir fordern den Einbezug der Kompetenzen der Arbeitenden durch ein Mitbestimmungsrecht zur Art und Weise, wie betreut, gepflegt, unterrichtet und gereinigt wird.
  3. Gesellschaftlich unerlässliche Infrastrukturen wie Spitäler, Pflegeheime, Kitas müssen als Service Public organisiert sein und als bedürfnisorientierte Dienstleistungen allen zur Verfügung stehen.
  4. Keine Toleranz gegenüber physischer und struktureller Gewalt aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder der Sexualität.
  5. Dort wo Menschen leben und arbeiten, muss ihr Aufenthalt gesichert und ihre politischen Rechte müssen garantiert sein. Ein ernstgemeinter Applaus fordert daher die dringende Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse von Care-Arbeitenden, u.a. mit geregeltem, unabhängigem, gesichertem und auch verbessertem Aufenthalts- oder Bürgerrecht und die Garantie der politischen Teilnahme.

Lesen Sie das vollständige CAREONA Manifest: Forderungen zu Umverteilung von Macht, Umverteilung von Geld, Umverteilung von Zeit, Umverteilung von Raum

 

#fraulenzen #queerstellen lauten Parolen für den bevorstehenden Frauenstreiktag. Trotz erschwerter Bedingungen durch Corona laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Schutzkonzepte werden formuliert, Anträge für Gruppendemonstrationen geschrieben, Banner gemalt… Wer, wie, wo für Frauen*rechte einstehen, demonstrieren, reden, singen, tanzen, spielen, Lärm machen oder eine Fahne aufhängen wird, das bewahrheitet sich am Sonntag 14. Juni 2020.

Lesen Sie den Aufruf „Feministisch Pausieren, Kollektiv Organisieren“