Meta von Salis-Marschlins (1855 – 1929)

Meta von Salis-Marschlins entstammt einer Bündner Adelsfamilie. Schon früh ist ihr das auferlegte gesellschaftliche Korsett zu eng; sie lehnt die «spezifisch weibliche Arbeitsdomäne» ab. Gegen Widerstände erlernt sie einen Beruf und promoviert als erste Historikerin der Schweiz. Darüber hinaus fordert sie als erste Frau in der Deutschschweiz öffentlich das Stimm- und Wahlrecht für Frauen. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Meta von Salis-Marschlins wächst auf dem Familienschloss Marschlins auf und erkennt bereits als junge Frau die Stellung des weiblichen Geschlechts in der aristokratischen Gesellschaft: «Mein erster Fehltritt in der Welt bestand in dem Erscheinen in weiblicher Gestalt.» Sie absolviert ihre Schulzeit in Töchterinstituten, die sie auf das Führen eines Haushalts vorbereiten. Diese «Hausfrauen-Züchtungs-anstalten» – wie sie die Institute nennt – machen sie unzufrieden. «[N]icht nur mein Vater, fast alle Männer, mit denen ich bis zu meinem 24. Jahre in Berührung kam, dachten der Frau eine Stellung zu, die ich ihrer, beziehungsweise jedenfalls meiner, unwürdig fand. […] So bin ich denn eigentlich in der Opposition gegen den Mann gross geworden.» Der strenge Vater verbietet der lesebegeisterten Tochter das Studium und weist seine Ehefrau an, ihr nur wenig Geld für Bücher zu geben. Trotzdem bildet sich Meta von Salis-Marschlins im Selbststudium weiter und wird Erzieherin, eine der wenigen Berufsmöglichkeiten für Frauen aus der Oberschicht. Diese Tätigkeit führt sie zu wohlhabenden Familien in Deutschland, England sowie Irland und ermöglicht ihr ökonomische Unabhängigkeit – eine nicht zu unterschätzende Freiheit. 

Nun kann Meta von Salis-Marschlins doch noch das ersehnte Studium in Angriff nehmen. Sie studiert ab 1883 Geschichte, Philosophie und Kunstgeschichte an der Universität Zürich. 1887 promoviert sie als erste Historikerin der Schweiz im gleichen Jahr, in dem Emilie Kempin-Spyri als erste Schweizerin den Doktortitel in Rechts-wissenschaften erhält. Frauen stellen an der Universität Zürich allerdings noch eine marginale Minderheit dar. So schreibt Meta von Salis-Marschlins 1884 in einem Artikel für die Thurgauer Zeitung: «Wir stehen Allem zum Trotz noch immer am Anfang der Bewegung.» Sie ermutigt die Studentinnen und ruft ins Bewusstsein, «dass wir Pioniere sind und wie die ersten Ansiedler im Urwald jeden Fussbreit Boden erkämpfen müssen.» 

Studienabgängerinnen haben zu dieser Zeit nur sehr geringe Berufschancen. Meta von Salis-Marschlins arbeitet als freie Journalistin, Schriftstellerin und Vortrags-rednerin. Am 1. Januar 1887 veröffentlicht die Zürcher Post ihren Artikel Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau. Darin fordert sie erstmalig für die deutschsprachige Schweiz die volle Gleichberechtigung der Schweizerinnen, unter anderem auch «Stimmrecht und Wahlfähigkeit» für Frauen. Die eloquente Rednerin tritt auch öffentlich auf. Im Rahmen ihrer Vortragsreihe Frauenstimmrecht und die Wahl der Frau bereist sie 1894 mehrere Schweizer Städte. Sie kämpft insbesondere auch für die Gleichberechtigung unverheirateter Frauen. Einige Aufmerksamkeit erregt die Bündnerin 1892–94, als sie sich publizistisch für ihre Freundin, die Zürcher Ärztin und Frauenrechtlerin Caroline Farner, sowie deren Lebensgefährtin Anna Pfrunder einsetzt. Diese wurden nach einer Hetzkampagne wegen angeblicher Veruntreuung verhaftet und angeklagt, dann aber freigesprochen. Meta von Salis-Marschlins prangert den in ihren Augen befangenen Richter an, woraufhin sie wegen Ehrverletzung angeklagt und zu einer hohen Geldstrafe sowie 7 Tagen Gefängnis verurteilt wird. 

Diese Erfahrung führt dazu, dass sie sich aus der Öffentlichkeit zurückzieht. 1897 veröffentlicht sie ein Buch (Philosoph und Edelmensch) über ihre Freundschaft mit dem Philosophen Friedrich Nietzsche. Zur Frauenfrage aber äussert sie sich nicht mehr. Denn für Meta von Salis-Marschlins haben Frauen zwei Möglichkeiten, «[e]ntweder das Vaterland nötigen, ihre Rechte anzuerkennen, ihre Ehre und Menschenrechte zu schützen, oder auszuwandern!» Und tatsächlich wandert die Bündnerin einige Jahre später mit ihrer Freundin Hedwig Kym nach Capri aus. Als diese 1910 den Anwalt Ernst Feigenwinter heiratet, zieht auch Meta von Salis-Marschlins nach Basel und wohnt gemeinsam mit dem Ehepaar. In den folgenden Jahren lebt sie zurückgezogen in Basel und beschäftigt sich vermehrt mit den Rassentheorien von Joseph Arthur de Gobineau und anderen konservativen Denkern. Denn trotz ihres Einsatzes für die Emanzipation der Frauen vertritt Meta von Salis-Marschlins in anderen gesellschaftlichen Fragen eine überzeugt konservative, aristokratische und antidemokratische Haltung. Im Zuge des Ersten Weltkriegs spitzt sich ihr antisemitisches und deutschnationales Denken weiter zu. Wohin diese Ideen einige Jahre später führen, erlebt sie nicht mehr, sie stirbt 1929. (Quelle: EKF)

„Solange der Mann die Gleichberechtigung der Frau im Staate nicht anerkennt, ihre Mündigkeit nicht eine Tatsache ist, bleibt sie allen Zufällen des Schicksals preisgegeben.“

Meta von Salis-Marschlins, Vortragsrede 1894

 

 

 

 

 

Emilie Kempin-Spyri (1853 – 1901)

Emilie Kempin-Spyri promoviert und habilitiert als erste Schweizer Juristin. Als Frau wird sie jedoch nicht als Anwältin zugelassen. Sie wehrt sich und beruft sich auf die Rechtsgleichheit in der Verfassung. Dass sie diesen Rechtsgrundsatz auch auf Frauen anwendet, beurteilt das Bundesgericht als «ebenso neu als kühn» und weist die Beschwerde ab. So wandert die Juristin nach New York aus, wo sie eine Rechtsschule für Frauen gründet und als Dozentin lehrt – einige Jahre später dann auch in Zürich. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Emilie Spyri kommt in einer Pfarrersfamilie in Zürich zur Welt. Nach der Schulzeit verbringt sie – wie viele Töchter bürgerlicher Herkunft – ein Haushaltsjahr in Neuenburg, wo sie auf die Rolle als Ehefrau und Mutter vorbereitet werden soll. Sie möchte aber viel lieber an einer Universität studieren. In Zürich wäre dies möglich, denn dort sind seit 1864 auch Frauen zum Studium zugelassen. Doch für ihre Familie sind Studium und Beruf keine Perspektiven für eine Frau. Ihr Vater schreibt in der Neuen Zürcher Zeitung, Frauen seien aufgrund ihrer allmonatlichen Hormonschübe nicht geeignet für die Ausübung des Lehrberufs oder eines öffentlichen Amts. Und auch ihre Tante Johanna Spyri, die Autorin des Kinderbuchklassikers Heidi, bezeichnet Studentinnen als «Mann-Weiber». Als Emilie Spyri 1877 den jungen Pfarrer Walter Kempin heiratet, ist ihr Vater wenig begeistert von dem «modernen» Schwiegersohn und verweigert die Mitgift. Walter Kempin hingegen unterstützt seine Ehefrau, er unterrichtet sie in Latein und Mathematik und sie holt die Matura nach. Mit 32 Jahren beginnt sie das Studium der Rechtswissenschaften. Zu diesem Zeitpunkt hat sie bereits drei Kinder. 

1887 promoviert Emilie Kempin-Spyri in Zürich als erste Juristin im deutschsprachigen Raum. Als ihr ehemaliger Professor sie als Privatdozentin vorschlägt, lehnt die Universität die Wahl einer Frau grundsätzlich ab. Auch der Beruf als Anwältin bleibt ihr verwehrt. Im Kanton Zürich kann nur Rechtsanwalt werden, wer über das Aktivbürgerrecht verfügt. Da dazu auch das Wahlrecht gehört, sind Frauen per Geschlecht vom Anwaltsberuf ausgeschlossen. Besonders stossend ist für Emilie Kempin-Spyri, dass das Aktivbürgerrecht die einzige Bedingung für den Anwaltstitel ist – es werden keinerlei Rechtskenntnisse dafür vorausgesetzt. Sie reicht eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beruft sich auf die Bundesverfassung: «Jeder Schweizer ist vor dem Gesetze gleich.» Für die Juristin umfasst der Begriff «Schweizer» sowohl Männer als auch Frauen. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde mit der Begründung ab, diese Auffassung sei «ebenso neu als kühn; sie kann nicht gebilligt werden». 

Die mangelnden Berufsaussichten führen dazu, dass die Familie im Herbst 1888 nach New York auswandert. Dort gründet Emilie Kempin-Spyri eine höhere Schule (College) für Frauen, die Recht studieren wollen, und unterrichtet als Dozentin. Die Schweizer Juristin und ihre Schule geniessen einen ausgezeichneten Ruf. Ihr Ehemann jedoch wird in New York nicht heimisch; Walter Kempin zieht mit den zwei älteren Kindern zurück nach Zürich. Als der Sohn ernsthaft erkrankt, kehrt auch Emilie Kempin-Spyri 1891 mit ihrer jüngsten Tochter in die Schweiz zurück. 

Wieder in Zürich schreibt sie an ihrer Habilitationsschrift und bewirbt sich von Neuem als Privatdozentin. Nach einer ersten Ablehnung des Gesuchs, erteilt ihr der Erziehungsrat schliesslich die Lehrberechtigung mit dem Vermerk «ausnahmsweise». Um mit ihrer fünfköpfigen Familie finanziell über die Runden zu kommen, führt sie neben der Lehrtätigkeit ein Rechtsberatungsbüro und ihr Ehemann vertritt die Klientinnen und Klienten vor Gericht. Emilie Kempin-Spyri kämpft weiterhin entschlossen für die Zulassung der Frauen zum Anwaltsberuf. Ausserdem unterrichtet sie an der Höheren Töchterschule und gründet die Zeitschrift Frauenrecht. 1893 ruft sie den Frauenrechtsschutzverein, einen Vorläufer des späteren Frauenstimmrechtsvereins, ins Leben und erteilt Frauen unentgeltlich Rechtsauskunft. 

Als sich das Ehepaar Kempin 1895 trennt, zieht Emilie Kempin-Spyri nach Berlin, sie kennt die Stadt von früheren Aufenthalten. Sie betreibt ein Rechtsberatungsbüro und lehrt Rechtswissenschaften an der privaten Humboldt-Akademie. Doch persönliche Schicksalsschläge sowie die andauernde finanzielle Not setzen ihr zu. Als bei ihr ein Krebsleiden diagnostiziert wird und ihre älteste, ledige Tochter schwanger wird – was zur gesellschaftlichen Ächtung der Familie führt – erleidet sie einen Zusammenbruch. Sie kommt in eine Klinik, in der sie nach den ersten drei Wochen weiterhin gegen ihren Willen festgehalten wird. Später wird sie entmündigt und in die damalige Irrenanstalt Friedmatt nach Basel verlegt. Von der Aussenwelt isoliert, erfährt Emilie Kempin-Spyri nicht mehr, wie ihr Einsatz für die Gleichberechtigung der Frauen in Bildung und Recht ihren Nachfolgerinnen allmählich den Weg ebnet: 1898 lässt der Kanton Zürich Frauen zum Anwaltsberuf zu und 1900 erwirbt die erste Schweizerin das Anwaltspatent. Emilie Kempin-Spyri stirbt 1901. (Quelle: EKF)

„Wir Frauen sind im Kampfe um unser gutes Recht auf bessere Bildung leider vielfach auf falsche Bahnen gedrängt worden. Statt frisch und fröhlich an unserem Werke zu arbeiten, mussten wir Schritt auf Schritt die tollsten Vorurteile über unser Können besiegen.“

Emilie Kempin-Spyri, 1897

 

 

 

 

 

Marie Goegg-Pouchoulin (1826 – 1899)

Marie Goegg-Pouchoulin gründet 1868 die erste Frauenrechtsorganisation in der Schweiz, die Association internationale des femmes. Dieser Verein strebt die umfassende Gleichberechtigung der Frauen an. Herausragendes Merkmal der Association ist die internationale Vernetzung. Aber die Genferin ist noch in weiterer Hinsicht eine Pionierin: Sie gründet 1869 Le journal des femmes, die erste feministische Zeitschrift der Schweiz. In dieser berichtet Marie Goegg-Pouchoulin über Frauenbewegungen aus aller Welt. 

Quelle: EKF, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

Wie viele Mädchen im 19. Jahrhundert erhält auch Marie Pouchoulin nur eine geringe Schulbildung. Sie beginnt bereits im Alter von 13 Jahren im Uhrmachergeschäft ihres Vaters zu arbeiten. Gleichzeitig bildet sich die junge Frau autodidaktisch in Literatur und Geschichte weiter. Später lernt sie Englisch und Deutsch. 1845, mit 19 Jahren, heiratet sie den Kaufmann Marc-Antoine Mercier. Doch die Ehe dauert nur kurze Zeit und die junge Frau zieht mit ihrem Sohn zurück ins Elternhaus. So kommt sie in Kontakt mit den zeitgenössischen radikaldemokratischen Ansichten, denn ihre Eltern beherbergen Ende der 1840er Jahre revolutionäre Flüchtlinge aus umliegenden Ländern. In diesem Milieu lernt sie den badischen Revolutionär und Juristen Amand Goegg kennen, der aufgrund einer drohenden lebenslangen Gefängnisstrafe nach Genf geflüchtet ist. Sie gibt ihre gesicherte Existenz in Genf auf und folgt, zusammen mit ihrem Sohn, Amand Goegg nach England. Drei Jahre bleibt das Paar in England, wo ihre zwei gemeinsamen Söhne zur Welt kommen. Später lebt die Familie in Genf, Offenburg und Biel, bevor sie sich Ende der 1860er Jahre erneut in Genf niederlässt. 

Amand Goegg pflegt Kontakte zu pazifistischen Gruppen und zur entstehenden Arbeiterbewegung. Als die Familie wieder in Genf ansässig wird, gründet er 1867 mit anderen die Ligue de la paix et de la liberté. Ein Jahr später wird Marie Goegg-Pouchoulin ins Zentralkomitee der Liga und die Redaktion des Publikumsorgans Les Etats-Unis d’Europe gewählt. Neben der internationalen «Verbrüderung der Arbeiterklasse» diskutiert die Liga auch die Gleichberechtigung der Frauen. Marie Goegg-Pouchoulin nutzt die Gunst der Stunde und veröffentlicht im März 1868 in der Vereinszeitschrift einen Aufruf zur Bildung einer internationalen Frauenorgani-sation. Im Appell kommt die kämpferische Seele der Visionärin zum Ausdruck: «Mut also, Ihr Gründerinnen von Komitees, ihr für alles Gute begeisterten Frauen! Schreckt nicht zurück vor der Schwierigkeit des Unternehmens und der Kargheit eurer Mittel!» Trotz geringer Resonanz kommt es im Juli 1868 zur Gründung der Association inter-nationale des femmes. Die Frauenrechtsorganisation bezweckt, sich für die gesell-schaftliche, rechtliche und politische Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen. Die Frauen fordern etwa das Recht auf Bildung für Mädchen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit oder das Frauenstimm- und -wahlrecht. Als Präsidentin korrespondiert Marie Goegg-Pouchoulin mit bekannten Frauenrechtlerinnen im Ausland und motiviert diese, lokale Komitees ins Leben zu rufen. 

1869 gründet die engagierte Genferin die erste feministische Zeitschrift der Schweiz: Le journal des femmes. Dass sie sich einer internationalen Perspektive verpflichtet fühlt, zeigt sich bereits in der ersten Ausgabe, in der sie einen Überblick über die Frauenbewegung weltweit liefert. Gleichzeitig verläuft der Aufbau der Association internationale des femmes harzig. Im Frühjahr 1870 zählt der Verein zwar 15 Komi-tees; in Frankreich, Italien, Portugal, der Schweiz, Deutschland, England und den USA. Doch der Einfluss der Vereinigung bleibt gering und der Deutsch-Französische Krieg schwächt die Frauenorganisation zusätzlich. Auch die finanziellen Mittel werden knapper und der Mehrheit der bürgerlichen Frauen ist Marie Goegg-Pouchoulins Kurs zu radikal. 1872 löst sich die Association auf. 

Im gleichen Jahr gründet die Frauenrechtlerin mit der Bernerin Julie de May die Association pour la défense des droits de la femme, die meist nach ihrer Vereinszeitschrift Solidarité benannt wird. Schwerpunkt des Vereins ist die zivilrechtliche Gleichstellung der Frauen. So macht Marie Goegg-Pouchoulin als erste Schweizerin von ihrem Petitionsrecht Gebrauch und erreicht, dass an der Universität Genf ab 1872 auch Frauen studieren dürfen. Zwei Jahre später erstreitet sie die Abschaffung der Geschlechtsvormundschaft für ledige und verwitwete Frauen im Kanton Waadt. Trotz dieser Erfolge mangelt es der Solidarité an Mitstreiterinnen und 1880 löst Marie Goegg-Pouchoulin Verein und Zeitschrift auf. Der Frauenbewegung bleibt sie bis an ihr Lebensende verbunden. 1891 wird sie Vizepräsidentin der neu gegründeten Union des femmes de Genève und 1896, drei Jahre vor ihrem Tod, nimmt die mittlerweile 70-Jährige am ersten Schweizer Frauenkongress teil (Quelle: EKF)

„Wir fordern das Stimmrecht, weil jeder wirkliche Fortschritt durch Ausübung dieses Rechts entstanden ist; weil es für uns Frauen Zeit ist, nicht mehr eine besondere Gesellschaftsklasse zu bilden; weil wir die Notwendigkeit einsehen, dass auch wir unsere Ideen vor die Behörden, vor die Kommissionen, kurz überallhin, wo Menschen diskutieren, bringen sollen.“